Kalte Progression: Höhere Abzüge bei direkter Bundessteuer
Dies teilte das EFD am Montag mit. Zweitverdienende können neu im Minimum 8’100 statt bisher 7’600 CHF und maximal 13’200 statt 12’500 CHF abziehen. Der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug werden von 6’100 auf 6’400 CHF erhöht. Der Höchstabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für verheiratete Personen steigt von 3’300 auf 3’500 CHF, falls sie Beiträge in die Säulen 2 und 3a einzahlen, andernfalls von 4’950 auf 5’250 CHF. Von der kalten Progression wird gesprochen, wenn das steuerbare Einkommen mit einem höheren Steuersatz erfasst wird, obwohl das Einkommen nur nominal – im Ausmass der Teuerung – gestiegen ist. Bisher wurde sie periodisch ausgeglichen, letztmals für das Steuerjahr 2006. Die seit damals aufgelaufene Teuerung beträgt 5,16%. (awp/mc/ps/12)