Bundesstrafgericht: Freispruch für Vekselberg, Pecik und Stumpf
Die Strafkammer kommt zum Schluss, dass die Behauptung des EFD beweislos bleibt. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesstrafgerichts vom Donnerstag hervor. Dem Vorwurf nach sollen Victory Industriebeteiligungen AG sowie eine Gesellschaft der Renova Gruppe schon vor Mai 2008 eine börsenrechtlich relevante Gruppe mit Bezug auf die OC Oerlikon Corporation AG gebildet haben.
Indizien grösstenteils ohne Bezug auf eine geheime Absprache
Die vom EFD als Indizien angeführten Umstände seien grösstenteils ohne Bezug auf eine geheime Absprache zwischen den genannten Aktionären als geschäftsübliche Vorgänge ohne Weiteres erklärbar, heisst es weiter. Die These der Anklage sei insoweit nicht bloss ohne Beweis geblieben. Es fehle ihr mangels Feststellung eines Zwecks, dem die Absprache hätte dienen sollen, auch an materieller Plausibilität.
Renova Group sieht ihre Position bestätigt
Die Vekselberg gehörende Renova Group sieht ihre Position mit dem Urteil bestätigt, «nämlich – dass es im Juli 2006 keinen Grund für eine Gruppenmeldung von Renova und Victory bei Unaxis/OC Oerlikon gegeben hat», wie sie mitteilt. Der Aktienkauf durch Renova 2006 sei ordnungsgemäss, nämlich in Form einer Einzelaktionärsmeldung, erfolgt.
EFD wartet Urteilsbegründung ab
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) hat seine Niederlage vor dem Bundesstrafgericht im Fall OC Oerlikon am Donnerstag noch nicht kommentieren wollen. Es will zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Das EFD hatte die Busse von je 40 Mio CHF an den russischen Investor Viktor Vekselberg sowie die beiden österreichischen Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf verhängt. Über das weitere Vorgehen werde man erst nach der genauen Analyse des Urteils entscheiden, erklärte EFD-Sprecher Roland Meier auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das Departement könnte gegen das Urteil vor dem Bundesgericht rekurieren. Bei den Überlegungen zu einem möglichen Weiterzug spiele auch das hängige Verfahren gegen Vekselberg, Pecik und Stumpf im Zusammenhang mit dem Aufbau der Beteiligung am Technologiekonzern Sulzer eine Rolle, sagte Meier. Vekselbergs Beteiligungsgesellschaft Renova sieht sich durch den Freispruch des Bundesstrafgerichts in ihrer Position bestätigt, dass der Kauf ihrer Anteile am Industriekonzern OC Oerlikon ordnungsgemäss erfolgt sei. Die in einer dreijährigen Untersuchung durch die einstige Bankenkommission (heute Finanzmarktaufsicht) und das Finanzdepartement zusammengetragenen Indizien deuteten auf nichts anderes als das normale Marktverhalten zweier unabhängiger Aktionäre hin, schrieb Renova am Donnerstag in ihrer an die Medien verschickten Stellungnahme. (awp/mc/gh/16)