V-Zug bei Weko angezeigt

Beide Unternehmen hätten ihre Bereitschaft signalisiert, im Rahmen der Untersuchung die grundsätzlichen Kriterien für den Online-Handel mit dem Sekretariat der Weko einvernehmlich zu erarbeiten. Weko-Angaben zufolge untersagte Electrolux ihren Händlern den Verkauf von Produkten über Online-Shops. Die V-Zug AG habe ihren Händlern diesbezüglich gewisse Auflagen gemacht.


Ausdehnung der Untersuchung möglich
Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Untersuchung gegen andere Unternehmen der sogenannten Weisswarenbranche ausgeweitet wird. Das Sekretariat der WEKO hatte aufgrund von Anzeigen von Händlern eine Vorabklärung eröffnet. Diese habe Anhaltspunkte dafür geliefert, dass Behinderungen von Produktverkäufen über Online-Shops unzulässige Wettbewerbsabreden darstellen könnten. (awp/mc/ss/07)

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