CH-EU: Bundesrat setzt auf bilateralen Weg
Dies erklärten Bundespräsidentin Doris Leuthard und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey am Donnerstag vor den Medien in Bern im Anschluss an die Europaklausur der Landesregierung vom Vortag.
Alle möglichen Varianten diskutiert
Der Bundesrat habe alle möglichen Varianten diskutiert, wie das Verhältnis Schweiz-EU gestaltet werden könne, sagte Leuthard. Sowohl der EU-Beitritt, als auch der bilaterale Weg, ein EU-Rahmenvertrag oder ein Beitritt zum EWR seien Thema der Klausur gewesen.
Den bilateralen Weg weiter verfolgen
Nach geführter Debatte entschied der Bundesrat, den bilateralen Weg weiter zu verfolgen, den die Schweiz einschlug, nachdem das Stimmvolk 1992 den EWR-Vertrag abgelehnt hatte. «Wir verhehlen nicht, dass es schwieriger geworden ist», sagte Leuthard. Die EU habe sich vergrössert, so dass die Schweiz nun mit mehr Verhandlungspartnern konfrontiert sei. Zudem sei die Verwaltung der 120 bestehenden Abkommen wegen der Weiterentwicklung des EU-Rechts mit grossem Aufwand verbunden.
Steiniger Weg
Steinig ist der Weg aber vor allem, weil EU-Vertreter immer lauter fordern, dass mit der Schweiz nur noch Verträge abgeschlossen werden, wenn sie neues EU-Recht künftig automatisch übernimmt. Die Schweiz wiederum will davon nichts wissen, wie der Bundesrat auch an der Klausur bekräftigte. Dennoch: «Der bilaterale Weg ist nicht zu Ende, wie viele gesagt haben», sagte Leuthard. Zu dieser Überzeugung gelangte der Bundesrat nicht nur, weil er den Bilateralismus als «innenpolitisch am breitesten abgestütztes» Instrument der Europapolitik erachtet.
Interesse der EU an Lösungen mit der Schweiz nicht zu unterschätzten
Laut Leuthard darf auch das Interesse der EU an Lösungen mit der Schweiz nicht unterschätzt werden. Die Schweiz leiste ihren Beitrag – von der NEAT bis hin zu den Kohäsionszahlungen. «Deshalb dürfen wir mit einem gesunden Selbstbewusstsein auf pragmatische Lösungen zählen», sagte sie. Für Micheline Calmy-Rey lautet die Frage nicht, ob die Schweiz der EU oder dem EWR beitreten soll oder nicht. «Die wichtige Frage ist, ob wir die Möglichkeit haben, unsere Interessen gegenüber dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz durchzusetzen», sagte sie. Damit dies über den bilateralen Weg möglich ist, müssen sich die Schweiz und die EU auf neue Spielregeln einigen: «Kurzfristig ist eine Anpassung des bilateralen Wegs unumgänglich», sagte Calmy-Rey weiter.
Kreative Ideen gefragt
Zu klären sei etwa, wer die Umsetzung der Abkommen überprüfe und wer bei Unstimmigkeiten entscheide. Insbesondere braucht es aber kreative Ideen, wie die Rechtsentwicklung vollzogen werden kann, ohne dass die Souveränität beider Parteien in Frage gestellt wird.
Verhandlungen als ergebnisoffen bezeichnet
Bis Ende Jahr soll nun die – nach dem Brüssel-Besuch von Bundespräsidentin Leuthard im Juli beschlossenen – Arbeitsgruppe aus Vertretern der Schweiz und der EU Lösungen aufzeigen. Leuthard und Calmy-Rey bezeichneten diese Verhandlungen als ergebnisoffen. Von einem Rahmenvertrag über einen abgeänderten EWR sei alles denkbar. Eingeschränkt wird der Verhandlungsspielraum der Schweizer Delegation nicht nur dadurch, dass der Bundesrat keinen Automatismus bei der Übernahme von EU-Recht will. Die Schweiz will auch angemessen an der Entscheidfindung der EU beteiligt werden.
Keine Guillotine-Klausel mehr akzeptieren
Vor allem will die Schweiz auch keine Guillotine-Klausel mehr akzeptieren. Geringfügige Differenzen dürften nicht mehr ganze Vertragswerke in Frage stellen, sagte Calmy-Rey. Klar ist laut Leuthard auch, dass die Schweiz dem EWR nur ohne die Übernahme der darin enthaltenen Bestimmungen über den Dienstleistungsverkehr beitreten könnte.
EU will Position des Bundesrates analysieren
Seitens der EU gab es am Donnerstag keinen Kommentar. Er müsse die Position des Bundesrats nun zuerst analysieren, sagte EU-Botschafter Michael Reiterer, der zurzeit in London weilt, gegenüber der SDA. Das könne einige Zeit dauern.
Wie der Bundesrat weiter mitteilte, will er gezielt weitere bilaterale Verträge ausarbeiten. So verabschiedete er an der Klausur zwei neue Verhandlungsmandate. Das eine betrifft die Zusammenarbeit in der Chemikalienkontrolle, das andere die Kooperation zwischen Wettbewerbsbehörden. (awp/mc/gh/19)