Elektrotechnische Erzeugnisse: Acht Prozent mangelhaft
Die Erhebung durch das ESTI erfolgt anhand von Stichprobenkontrollen, wie das ESTI in einer Mitteilung schreibt. Demnach hat das ESTI i 2009 zirka 1’500 Niederspannungserzeugnisse auf dem inländischen Markt überprüft. Die Marktkontrolle erfolgt anlässlich von Messe- und Ausstellungsbesuchen sowie bei Grossverteilern. Kontrolliert wird ebenfalls die Werbung für elektrotechnische Erzeugnisse, wie z.B. Inserate in der Tages- und Fachpresse, Prospekte und Kataloge von Kauf- und Versandhäusern sowie von Herstellern. Ebenfalls überprüft werden Angebote aus dem Internet. 10% der Kontrollen wurden aufgrund von Meldungen unzufriedener Konsumenten und von Mitbewerbern durchgeführt.
Breite Palette an Geräten geprüft
Die Palette der im Jahr 2009 kontrollierten Erzeugnisse erstreckte sich von Haushaltgeräten, Handwerkzeugen, Installationszubehör, elektrotechnischen Komponenten bis hin zu Geräten für Büro, Informatik, Beleuchtung sowie Apparate und Werkzeuge für Heimwerker und Hobbyanwender. Gemäss Verordnung über Niederspannungserzeugnisse (NEV) müssen die Inverkehrbringer die sicherheitstechnischen Nachweise für ihre Produkte erbringen können. Dasselbe gilt auch für die Einhaltung der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV). Stellt ein festgestellter Mangel für den Benutzer eines Erzeugnisses eine Gefahr dar, reagiert das ESTI mit einem Verkaufsverbot.
40 Verkaufsverbote verhängt
Etwa 8% (2008: 9%) aller erfassten Erzeugnisse wiesen Mängel auf. Die Mängel umfassten unvollständige sicherheitstechnische Nachweise, unzulängliche bzw. fehlende Nachweise für die elektromagnetische Verträglichkeit, Abweichungen zur Musterkonformität und sicherheitstechnische Mängel. Als direkte Folge mussten 2009 40 (2008: 24) Verkaufsverbote ausgesprochen werden, eine bedeutende Zunahme gegenüber dem Vorjahr. Diese Verkaufsverbote waren durch das in Verkehr bringen von unzulässigen Reiseadaptern, falsche und unzulässige Kabelverbindungen, Erzeugnisse für die allgemeine Anwendung in Haushalt und Gewerbe mit falschem und unzulässigem Stecker begründet.
Keine Rückrufe verfügt&
In einigen Fällen wurden mit Inverkehrbringern und Herstellern besondere Massnahmen getroffen. Diese führten in der Regel zu einem Verzicht des Inverkehrbringens oder zu einer Modifikation mit anschliessender sicherheitstechnischer Überprüfung des Erzeugnisses. Das ESTI musste 2009 – wie im Vorjahr – keine Rückrufe durch die Inverkehrbringer einleiten.
Sicherheits-Labels verleihen Gewissheit
Hersteller und Inverkehrbringer unterstützen die Bestrebungen der Marktüberwachung durch das ESTI. Auch sie sind daran interessiert, dass nur sichere Erzeugnisse auf den Markt gelangen, bzw. dass sie selbst nicht durch mangelhafte Billigprodukte im Wettbewerb bedrängt werden. Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf von elektrotechnischen Erzeugnissen auf klare technische Deklarationen auf Typenschildern und auf Labels achten. Schweizer Labels sind das Sicherheitszeichen des ESTI und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse. Diese Labels geben dem Konsumenten die Gewissheit, dass das Erzeugnis von einer akkreditierten Stelle geprüft wurde und somit prüfmusterkonform und den sicherheitstechnischen Normen entsprechend auf den Markt gelangte. (esti/mc/ps)