11. AHV-Revision: Ständerat unternimmt neuen Kompromiss-Versuch

SP und Grüne wollen die – bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossene – Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre nur unter der Bedingung akzeptieren, dass Frühpensionierungen vor allem für einkommensschwache Personen etwas abgefedert werden. Die Bürgerlichen dagegen – vor allem die Vertreter von SVP und FDP im Nationalrat – möchte am liebsten darauf verzichten. Sie möchten die mit der Rentenalter-Erhöhung eingesparten 800 Millionen Franken als Beitrag an die langfristige Sicherung des Sozialwerks nutzen.


400 Mio. Franken für Abfederung von Frühpensionierungen
Als Kompromiss schlägt der Ständerat nun vor, etwa 400 Mio CHF in die Abfederung der Frühpensionierung zu stecken. Profitieren sollen alle Menschen mit einem Durchschnittseinkommen von unter 61’560 CHF. Allen anderen soll die Rente nach den versicherungstechnischen Regeln gekürzt werden. Für ein Jahr Rentenvorbezug sind dies 5,5 Prozent, für zwei Jahre 10 Prozent und für drei Jahre 14,4%.


Frauen würden am meisten profitieren
Am meisten profitieren sollen Menschen, mit einem Einkommen von 41’040 CHF. Ihnen soll die Rente bei einem Vorbezugsjahr nur um 1,7% gekürzt werden. Bei zwei Jahren Vorbezug wären es 4% und bei drei Jahren 7,2%. Über und unter dem Lohn von 41’040 CHF steigen die Kürzungssätze wieder an. Statistisch gesehen würden mit diesem Modell vor allem Frauen profitieren.


Lob für Bundesrat Burkhalter
«Das Modell ist gut und zukunftsweisend», sagte Anita Fetz (SP/BS) und sprach Sozialminister Didier Burkhalter das Lob aus. Die Senkungssätze seien aber zu hoch. Die SP schlug deshalb tiefere Sätze vor, was insgesamt 550 Millionen Franken kostet. Philipp Stähelin (CVP/TG) warnte davor, das Fuder zu überladen. Denn sonst scheitere der Vorschlag im Nationalrat, wo weiterhin viele eine Nulllösung bevorzugten. Der Ständerat teilte diese Einschätzung und entschied sich mit 26 zu 8 Stimmen für die 400-Millionen-Variante.


Finanziert werden soll das Modell über den AHV-Fonds und nicht wie die bisherigen Vorschläge über die Bundeskasse. Es soll nur während 10 Jahren gelten.


Kompromiss zur Teuerungsfrage
Einem Kompromiss nähern sich die Räte auch in der Frage des Teuerungsausgleichs. Heute passt der Bundesrat die ordentlichen Renten in der Regel alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung an. Neu wollen die Räte nun den Teuerungsausgleich an die finanzielle Gesundheit der AHV knüpfen. Liegt der AHV-Ausgleichsfonds über 70 Prozent einer Jahresausgabe, wird die Teuerung alle zwei Jahre ausgeglichen, wenn sie weniger als 4 Prozent beträgt. Liegt sie höher, wird die Teuerung jährlich ausgeglichen.


Sinkt der AHV-Fonds unter 70 Prozent, wird die Teuerung nur noch ausgeglichen, wenn sie 4 Prozent übersteigt. In diesem Fall muss der Bundesrat aber umgehend Sanierungsmassnahmen vorschlagen, legte der Nationalrat im März fest. Diesen Prinzipien hat sich nun auch der Ständerat angeschlossen.


Ständerat schlägt Sanierungs-Mechanismus vor
Die kleine Kammer will aber weiter gehen und schlägt gleich noch einen Sanierungs-Mechanismus vor: Trifft der Bund keine hinreichenden Sanierungsmassnahmen, um ein Absinken des Fonds auf unter 45% zu vermeiden, sollen die AHV-Lohnabzüge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern um je 5% erhöht werden. Zudem müssen die Rentner auf die Teuerung verzichten.


Vertreter der Linken signalisierten Interesse am Sanierungs-Automatismus. Sie lehnten den Artikel aber dennoch ab, weil insgesamt die Renten-Entwicklung gefährdet werde. Ihr Antrag, vorderhand am geltenden Recht festzuhalten, wurde aber mit 25 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage gelangt als nächstes in den Nationalrat zur dritten Runde in der Differenzbereinigung. (awp/mc/pg/35)

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