OECD-Regeln für gute Unternehmensführung mitgestalten
Die Schweiz setze sich dafür ein, dass die Verantwortung der Firmen in Sachen Menschenrechten genauer definiert werde. Ausserdem soll bestimmt werden, inwieweit die Standards auch für Zulieferbetriebe der Multis gelten sollen. Klären will die Schweiz auch den Mechanismus zur Umsetzung der Leitlinien. In allen Vertragsstaaten gibt es dazu nationale Kontaktpunkte. Bei diesen Anlaufstellen können Verstösse gegen die Standards gemeldet werden. Nach Ansicht des Bundesrats solle aber die Rolle und die Aufgaben dieser Kontaktpunkte genauer definiert werden. Einbringen will sich die Schweiz auch in die Überprüfung und Aktualisierung der Grundsätze über die Beschäftigung, die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, die Korruptionsbekämpfung, die Umwelt, die Konsumenteninteressen und die Offenlegung von Informationen. (awp/mc/ps/14)