Quadrant weiter von Publizitätspflichten befreit
Dies teilte das in der Kunststoffverarbeitung tätige Unternehmen am Freitag mit. Die von der Befreiung erfassten Pflichten betreffen die Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2009, die Erstellung eines Unternehmenskalenders, die Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen, die Offenlegung von Management Transaktionen sowie gewisse Regelmeldepflichten, wie es weiter heisst. Gleichzeitig teilte das Unternehmen mit, dass die SIX Exchange Regulation mit definitivem Entscheid vom 21. Mai 2010 dem Gesuch der Quadrant um Dekotierung der Namenaktien am 7. Juni 2010 entsprochen habe. Der letzte Handelstag sei folglich der 4. Juni 2010. (awp/mc/ps/07)