PubliGroupe: BVGer bestätigt Weko-Busse von 2,5 Mio CHF

Das Unternehmen wird den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Das BVGer bestätigt zunächst die Ansicht der Weko, dass die PubliGroupe SA auf dem Markt für die Vermittlung und den Verkauf von Inseraten und Werberaum in Printmedien in der Schweiz eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.


Ungerechtfertigte Kommissionierungs-Voraussetzungen
In diesem Rahmen habe PubliGroupe gewisse andere Vermittler durch ungerechtfertigte Kommissionierungs-Voraussetzungen diskriminiert. Keine Rolle spielt laut den Richtern in Bern, dass sich die PubliGroupe im Verlauf der Weko-Untersuchung dazu verpflichtet hat, ihre Kommissionierungspraxis zu ändern. PubliGroupe hatte dazu in ihrer Beschwerde erfolglos argumentiert, dass das Weko-Verfahren mit Abgabe dieser Erklärung definitiv hätte abgeschlossen werden müssen. Für die Verhängung von Sanktionen habe kein Raum mehr bestanden. Vielmehr verstosse die Busse der Weko gegen den Vertrauensgrundsatz.


PubliGroupe: Medien- und Werbewelt grundlegend verändert
Laut Bundesverwaltungsgericht muss früheres wettbewerbswidriges Verhalten indessen auch dann bestraft werden, wenn für die Zukunft eine einvernehmliche Regelung vorliegt. Nicht zu beanstanden ist laut Gericht im Weiteren die Dauer des Verfahrens und die Höhe der Busse an sich. Wie PubliGroupe am Freitag mitteilte, wird das Unternehmen das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Weiter hält PubliGroupe fest, dass der aktuelle Entscheid auf Marktverhältnissen beruhe, die etliche Jahre zurückliegen würden. Seither habe sich die Medien- und Werbewelt grundlegend verändert.


Untersuchung 2002 eingeleitet
Die Weko hatte ihre Untersuchung 2002 eingeleitet. 2007 kamen die Wettbewerbshüter zum Schluss, dass PubliGroupe verschiedenen kleinen Unternehmen zu Unrecht eine Entschädigung für vermittelte Inserate verweigert habe. Obwohl dies laut PubliGroupe nur 3 von 33 Vermittler betraf, sah die Weko darin einen «schweren Verstoss». Die PubliGroupe ist ein internationaler Werbekonzern mit Sitz in Lausanne. Dem Unternehmen gehören die vier Tochtergesellschaften Publicitas, Publicitas Publimedia, Publicitas Publimag und Publicitas Mosse. (awp/mc/ps/07)

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