Keine Grössenbeschränkung für Grossbanken

Zudem werden Massnahmen zur Organisation und zu den rechtlichen Strukturen vorgeschlagen. Verworfen wurden dagegen direkte Grössenbeschränkungen oder eine Zerschlagung der Grossbanken. Als wenig geeignet stufen die Experten zudem Steuer- bzw. Versicherungslösungen ein.


Höhere Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken
Im Bereich der Eigenmittel sollen Banken mit Systemrelevanz nach den Vorstellungen der Expertenkommission höhere Eigenmittelanforderungen erfüllen. Die Kommission werde sich noch vertieft mit der progressiven Ausgestaltung der Eigenmittelvorschriften auseinandersetzen. Dies umfasse sowohl risikogewichtete Eigenmittelanforderungen als auch eine «Leverage Ratio». Die so definierten Anforderungen stellen gemäss Zwischenbericht Zielgrössen dar, welche in guten Zeiten einzuhalten sind. In schlechten Zeiten könnten die Eigenmittelpuffer zur Abfederung von Verlusten eingesetzt werden.


Verschärftes Liquiditäsregime der FINMA und SNB
Das zusätzliche Eigenkapital könne teilweise durch Wandlungskapital oder ähnliche Instrumente gedeckt werden, welche bei Bedarf in Kernkapital umgewandelt werden, so die Experten. Nach Meinung der Kommission müssen systemrelevante Banken zudem erhöhte Anforderungen an die Liquiditätshaltung erfüllen. Diesbezüglich haben FiNMA und SNB am gestrigen Mittwoch ein verschärftes Liquiditäsregime für die Grossbanken mit Gültigkeit ab 30. Juni in Kraft gesetzt.


Zerschlagung von Banken möglich
Um die Kreditrisiken zu reduzieren, will die Kommission zudem die heute geltende Obergrenze für Forderungen gegenüber einer einzelnen Gegenpartei herabsetzen. Ausserdem müssen sich die für die schweizerischen Volkswirtschaft systemrelevanten Funktionen ohne grössere Eingriffe abtrennen lassen, damit der Staat künftig den Konzern in seiner Gesamtheit retten muss. Sollten die Grossbanken eine solche Abtrennung nicht gewährleisten können, soll die Aufsichtsbehörde künftig subsidiär organisatorische Massnahmen anordnen können, die auch in die rechtliche Struktur eingreifen. Dazu prüft die Kommission derzeit Massnahmen unter andere die Ausgliederung systemrelevanter Funktionen in besondere rechtliche Einheiten, eine Beschränkung der Verflechtung innerhalb des Konzerns und eine Beschränkung der geographischen Asymmetrie von Passiven und Aktiven.


Ausreichende gesetzliche Grundlage fehlt
Für die vorgeschlagenen Massnahmen in den Bereichen Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung existiert heute im Urteil der Kommission noch keine ausreichende gesetzliche Grundlage, welche eine differenzierte Behandlung systemrelevanter Banken zu begründen vermag. Die bestehenden Vorschriften würden zwar Verschärfungen etwa der Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen erlauben, überlassen die Anordnung dieser Massnahmen aber dem ausschliesslichen Ermessen der FINMA. Zudem enthalte das Bankengesetz keine expliziten Grundlagen, um organisatorische Massnahmen für systemrelevante Institute einzuführen. Durch eine entsprechende gesetzliche Verankerung könnten die Aufsichtsbehörden verpflichtet werden, geeignete Massnahmen zu ergreifen. Die Kommission schlägt dazu mögliche Anpassungen im Bankengesetz vor.


Ergänzende Massnahmen
Neben den nun vorgeschlagenen Kernmassnahmen können weitere Massnahmen herausgestellt werden, die weiterverfolgt werden und vertieft zu prüfen sind, so der Zwischenbericht weiter. Diese Massnahmen könnten die Kernmassnahmen ergänzen bzw. unterstützen. Das weitere Vorgehen der Expertenkommission sei nun auf die Erstellung des Abschlussberichts ausgerichtet. Der Abschlussbericht soll dem Eidgenössischen Finanzdepartement im Herbst 2010 vorgelegt werden.


Linke und Wirtschaft uneinig über Tempo
Dem Zwischenbericht der Expertenkommission können Linke und Wirtschaft etwas Positives abgewinnen. Die SP sieht sich in ihren Forderungen bestätigt und nimmt in einem Communiqué «zufrieden zur Kenntnis, dass auch die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission den Schweizer Grossbanken stärkere Auflagen machen will». Nun fordert die SP eine rasche Umsetzung der verschärften Anforderungen an Eigenmittel und Liquidität. Sie erwartet vom Bundesrat, dass notwendige Gesetzesgrundlagen in Bundesbeschluss zum Staatsvertrag mit den USA aufgenommen werden.


Ebenso soll die Gewinnbesteuerung in der Höhe von 8,5% auf Boni von über einer Million Franken miteinbezogen werden. Ausserdem müsse auch gewährleistet werden, «dass die UBS für eventuelle Verluste aus den toxischen Papieren, welche noch immer bei der Nationalbank liegen, aufkommt». Einmal mehr warnt die SP, dass sie ihre Zustimmung zum Staatsvertrag mit den USA von diesen Auflagen abhängig macht.


CS verlangt international abgestimmte Massnahmen
Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse hingegen will das Tempo zurücknehmen und will den Schlussbericht der Kommission abwarten, bevor der Gesetzgebungsprozess in Gang gesetzt wird. Die Credit Suisse – sie ist wie die UBS in der Kommission vertreten – fordert «international abgestimmte» Massnahmen, ohne «übermässige Belastungen für den Finanz- und Werkplatz» zu verursachen. Die CS begrüsst auch, dass die Expertengruppe «eine Aufspaltung der Grossbanken, direkte Grössenbeschränkungen oder Eingriffe in das Geschäftsmodell» verworfen hat.  (awp/mc/ps/pg/16)

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