Bâloise-VRP Schäuble vom Vorwurf der Bereicherung entlastet
Die Vorwürfe gegen Rolf Schäuble hätten sich dabei als haltlos erwiesen, schreibt der Versicherer am Montag in einer Mitteilung. Die «Handelszeitung» (HaZ) berichtete am 17. März 2010, dass gegen Rolf Schäuble eine Strafanzeige erstattet worden sei: Er solle sich im Jahre 1997 im Rahmen eines Verkaufs von Beteiligungen in Italien mit 1 Mio CHF bereichert haben.
HaZ-Vorwürfe nicht bestätigt
Im nun vorliegenden Bericht halte die KPMG fest, dass sie aufgrund ihrer Untersuchung keine Sachverhalte festgestellt hat, welche die im Artikel der «Handelszeitung» erhobenen Vorwürfe der persönlichen Bereicherung gegen Rolf Schäuble bestätigen, heisst es in der Mitteilung weiter. Auch wurde festgestellt, dass das im Artikel im Zusammenhang mit dem Bereicherungsvorwurf erwähnte Bankkonto bei der Credit Suisse, Locarno, nicht auf Rolf Schäuble oder eine ihm nahestehenden Person laute. (awp/mc/ps/32)