UBS bestätigt Ermittlung der Deutschen Bankenaufsicht

Ein Bafin-Sprecher sagte, es handle sich um eine Ermittlung im Bereich der Geldwäsche. Einzelheiten wollte er nicht nennen. Hintergrund der Sonderprüfung dürfte eine Behauptung des ehemaligen Grosskunden Peter S. sein. Dieser hatte der UBS in den Medien vorgeworfen, sie habe ihm in Zürich einen Scheinwohnsitz installiert, um der Besteuerung durch den deutschen Fiskus zu entgehen. Die UBS-Sprecherin sagte, die Bank kooperiere «selbstverständlich» mit der Bafin. Die UBS habe zudem eine eigene Untersuchung zu den damaligen Geschehnissen eingeleitet. Zudem hatte Peter S. bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine Strafanzeige gegen die Bank eingereicht.


Bestechungsvorwürfe eines UBS-Kunden aus USA nicht erhärtet
Bestechungsvorwürfe eines UBS-Kunden in den USA gegen die Schweizer Bundesverwaltung haben sich nicht erhärtet. Die Bundesanwaltschaft stellte darum ein entsprechendes Verfahren ein. Dabei ging es auch um mutmassliche Amtsgeheimnisverletzung. Der UBS-Kunde Jeffrey Chernick hatte im Rahmen eines Steuerverfahrens in Florida angegeben, er habe im Sommer 2008 einem Schweizer Bundesbeamten 45’000 USD (zum aktuellen Kurs 47’600 CHF) zukommen lassen, wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.


Verfahren eingestellt
Nachdem die US-Justizbehörden die Dokumente mit diesen Angaben ins Netz gestellt hatten, gelangte die Eidgenössische Steuerverwaltung mit einer Anzeige an die Bundesanwaltschaft. Da die Strafuntersuchung keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten seitens eines Beamten erbrachte, stellten die Strafverfolger des Bundes das Verfahren am 26. März ein. Die Bundesanwaltschaft befragte die Schweizer Kontaktpersonen des UBS-Kunden eingehend. Ausserdem wurden die entsprechenden Geldflüsse rekonstruiert. Dabei stellte sich heraus, dass in der fraglichen Zeit zwar eine Geldtransaktion an den Schweizer Anwalt erfolgte. Der Anwalt konnte die Verwendung des Geldes aber erklären und belegen.


Steuergelder vorenthalten
Der UBS-Kunde selbst wurde in den USA rechtshilfeweise einvernommen. Dabei konnte er nach Angaben der Bundesanwaltschaft weder Angaben zum Empfänger der allfälligen Schmiergelder machen noch weitere sachdienliche Hinweise liefern, die den Tatverdacht hätten aufrecht erhalten können. Die gerichtspolizeilichen Ermittlungen hatte die Bundesanwaltschaft im August vergangenen Jahres aufgenommen. Vor Gericht in den USA hatte sich der Bankkunde schuldig bekannt, dem US-Fiskus über Schweizer Konten 8 Mio USD Steuergelder vorenthalten zu haben. (awp/mc/ps/12)

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