Zweite Säule: BVG-Strukturreform unter Dach

Der Nationalrat will nun der Aufsichtsbehörde ebenfalls den Status einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verleihen. Damit soll deren Unabhängigkeit garantiert werden. Ziel der BVG-Strukturreform, die am Freitag in die Schlussabstimmung gelangt, ist die bessere Überwachung und Führung der Pensionskassen. Vor dem Hintergrund der Vorgänge rund um Swissfirst wurden zudem Bestimmungen über Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen in die Revisionsvorlage eingebaut.


Vertrauen zurückgewinnen
Sozialminister Didier Burkhalter sieht in der Gesetzesrevision ein Mittel, um nach der BVG-Abstimmung das Vertrauen der Bevölkerung in die Pensionskassen wieder zu stärken. Gestärkt wird die Überwachung unter anderem durch eine Kantonalisierung und Regionalisierung der direkten Aufsicht sowie durch eine klarere Abgrenzung der Aufgaben und Haftung zwischen Stiftungsrat, Experten und Revisionsstellen. Bislang zeichnete das Bundesamt für Sozialversicherungen für die Aufsicht verantwortlich.


Unabhängiges Organ
Künftig übernimmt eine eidgenössische Oberaufsichtskommission die Aufgabe. Das neue unabhängige Organ setzt sich aus sieben bis neun Experten zusammen, zwei davon sollen als Vertreter der Sozialpartner amtieren. Präzisiert werden in dem Gesetz auch die Anforderungen an Integrität und Loyalität von Pensionskassenverantwortlichen. Dabei geht es insbesondere um Bestimmungen, dank denen Interessenkonflikte verhindert werden sollen. Um die Transparenz zu erhöhen, müssen Pensionskassen künftig ihre Berater und Anlagemanager namentlich im Jahresbericht ausweisen. (awp/mc/ps/32)

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