Swisscom: ComCom senkt Wiederverkaufspreise für Mietleitungen

Alternative Anbieter erhielten so die Möglichkeit, schweizweit Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis 10 Gbit/s zu wettbewerbsüblichen Preisen zu beziehen, so die ComCom weiter. Die Regulierung wird dabei auf jene Strecken im Swisscom-Netz beschränkt, wo heute noch kein genügender Wettbewerb herrscht. Die Swisscom ist der Behörde zufolge dort nicht verpflichtet, Mietleitungen zu kostenorientierten Preisen anzubieten, wo einem Anbieter verschiedene alternative Netze zur Auswahl stehen.


Markbeherrschende Stellung
In zwei parallelen Verfahren entschied die ComCom laut Mitteilung, dass die Swisscom bei den Mietleitungen im Anschlussnetz marktbeherrschend ist. Im Fernnetz ist Swisscom dort nicht marktbeherrschend, wo neben ihr mindestens zwei weitere Netzbetreiber Mietleitungen anbieten können. Die Ex-Monopolistin hatte geltend gemacht, sie sei nur bei Mietleitungen mit einer Kapazität von 2 Mbit/s marktbeherrschend. Deshalb hatte sie ihr bisheriges Angebot auf diese Bandbreite beschränkt.


Angebotspflicht zu kostenorientierten Preisen
Swisscom wird nun von der ComCom zum einen verpflichtet, für Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis 10 Gbit/s bis Ende Mai 2010 ein Angebot mit kostenorientierten Preisen zu publizieren. Zum andern hat die ComCom die Wiederverkaufspreise für Mietleitungen in diesem Bereich rückwirkend für die Jahre 2007 bis 2009 um 15 bis 30% gesenkt. Für die Preisberechnung kam die «LRIC-Methode» (LRIC = Long Run Incremental Cost) zur Anwendung, die in der Fernmeldedienstverordnung (FDV Art. 54) vorgegeben ist. Ausserdem entschied die ComCom über verschiedene Qualitätsmerkmale von Mietleitungen, wie die Verfügbarkeit oder die technischen Anforderungen.


Swisscom: Wettbewerb spielt
Die Swisscom hat zum ComCom-Entscheid bereiuts Stellung genommen. Demnach gehe die ComCom davon aus, dass Swisscom schweizweit marktbeherrschend sei. Swisscom sei der Meinung, dass dieser Entscheid die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht genügend berücksichtige, heisst es in der Mitteilung.  Mietleitungen sind Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, die eine exklusive Datenübertragung ermöglichen und von Telekom-Anbietern hauptsächlich Unternehmen angeboten werden. Neben dem kommerziellen Angebot, das sämtliche Mietleitungstypen umfasst, bietet Swisscom ausserhalb der grossen Städte Mietleitungen mit einer Bandbreite von bis zu 2 MBit/s bereits heute zu kostenorientierten Preisen an.


Verfügung wird detailliert geprüft
Swisscom ist der Auffassung, dass der Entscheid der ComCom die Marktrealitäten nicht genügend berücksichtigt und mit der Preisregulierung der Ethernet-Dienste den gesetzlichen Rahmen zu stark ausdehnt. Swisscom wird die Verfügung nun im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Für allfällige Verbindlichkeiten aus dem Verfahren wurden bereits im Jahr 2009 Rückstellungen in Höhe von CHF 30 Mio. gebildet. Diesen Betrag erachtet Swisscom aus heutiger Sicht als ausreichend. (awp/swisscom/mc/ps/13)

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