Strompreise: sgv gegen seltsame «wissenschaftliche Neubestimmung»
Stromnetzbetreiber haben, wie alle Unternehmen, ein Interesse und aufgrund des Gesetzes ein Recht darauf, ihre Kosten zu decken und einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften. Da die Stromwirtschaft kapitalintensiv ist, muss sie eine besonders nuancierte Methode für die Berechnung der Kapitalkosten anwenden: diese bestehen aus einem risikolosen Zins und einem Risikozuschlag.
Ende 2008 bewirkte der Bundesrat eine politische Einigung. Doch nun will die Stromwirtschaft die Preise erhöhen, indem sie Details in der Berechnung sowohl des risikolosen Zinssatzes wie auch des Risikozuschlages als «wissenschaftliche Neubestimmung» deklariert. Von Wissenschaft ist aber keine Spur, findet der sgv.
Fehlende Logik
Die Netzbetreiber argumentieren, dass ihnen bei der derzeitigen Methode der Investitionsanreiz fehle. Der sgv findet, das hier eher die Logik fehlt. Die vorgeschlagene Änderung der StromVV hätte nämlich zur Folge, dass Stromverbraucher fixe Beträge für Investitionen bezahlen müssten, aber keine Garantie erhielten, dass diese tatsächlich getätigt werden. Kurz gesagt: Die Konsumenten sollen bezahlen; doch ob, wann und wie investiert wird, bleibt offen.
Faire Strompreise gefordert
Der sgv tritt für eine sichere Stromversorgung ein, für die Investitionen unerlässlich sind. Als Repräsentant der KMU-Wirtschaft weiss der sgv um die Notwendigkeit eines angemessenen Gewinnes. Gleichzeitig fordert er jedoch faire Strompreise, die aufgrund aktueller und marktrealistischer Kosten berechnet werden und nicht ? wie in der beabsichtigten Änderung der StromVV ? Monopolgewinne erhöhen ohne der Wirtschaft etwas zurück zu geben. Der sgv stellt zudem die Frage, wieso der tragfähige Kompromiss von 2008 nur zwei Jahre später angezweifelt wird. (sgv/mc/pg)