Weniger Fälle von Wirtschaftskriminalität vor Gericht

Den Angaben zufolge stammen die Täter oft aus dem Management der betrogenen Unternehmen. Gemäss Statistik trifft dies bei knapp 25% der Fälle zu. Allerdings seien auch gewerbsmässige Betrüger nach wie vor eine Bedrohung für die Unternehmen. Eine Analyse der vor Gericht verhandelten Fälle von Wirtschaftskriminalität mit Deliktsummen von über 50’000 CHF zeigte zudem, das am häufigsten private Investoren und die Finanzinstitute geschädigt werden. Dies war bei 19 respektive 13 der insgesamt 57 Gerichtsprozesse der Fall.


Höhere Deliktsummen
Die durchschnittliche Schadenssumme pro Fall belief sich auf über 27 Mio CHF. Im Jahr zuvor lag diese bei knapp 14 Mio CHF. KPMG führt diesen markanten Anstieg vor allem auf den bisher grössten Fall von Geldwäscherei zurück, der je vor einem Schweizer Gericht verhandelt wurde.


Zahl der verhandelten Fälle dürfte weiter ansteigen
WeiterIm Weiteren rechnet das Beratungsunternehmen damit, dass die Zahl der verhandelten Wirtschaftskriminalitätsfälle noch ansteigen dürfte. Denn da erst die Fälle vor Gericht erfasst werden, tauchen jene Vergehen, die Mitarbeiter während der Finanzkrise verübten, in der Statistik noch nicht auf.


Grössere Unzufriedenheit bei Mitarbeitern
Durch den in der Krise gestiegenen Arbeitsdruck sei auch die Unzufriedenheit von Mitarbeitern grösser geworden, was häufiger zu Delikten mit persönlicher Bereicherung führe. Zudem verstärkten Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch ihre Kontrollen, so KPMG. (awp/mc/pg/09)

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