Vier Banker wegen Insidergeschäften von Zürcher Justiz verhaftet
Dies bestätigte die für Wirtschaftsdelikte zuständige Zürcher Staatsanwaltschaft III auf Anfrage. Zudem sind bei ihnen Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Wie Staatsanwalt Oliver Otto einen Bericht der «Weltwoche» vom Mittwoch (Vorabdruck) bestätigte, besteht der Verdacht, dass die vier Angeschuldigten unrechtmässigen Gewinn in Höhe von rund 2 Mio CHF erzielt haben.
Im letzten Oktober entlassen
Laut Swisscanto war der beschuldigte Portfoliomanager von 2001 bis 2008 für die gemeinsame Anlagegesellschaft der Kantonalbanken tätig. Gegen ihn und seine drei mutmasslichen Komplizen hat Swisscanto nach eigenen Angaben auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft hin einen Strafantrag eingereicht. Swisscanto habe den fraglichen Mitarbeiter wegen Verstössen gegen interne Weisungen im Oktober letzten Jahres entlassen. Inwieweit ein direkter Zusammenhang mit den Verhaftungen bestehe, konnte Swisscanto-Sprecher Beat Amstutz nicht sagen.
Geplante Transaktionen an Komplizen verraten
In Gang kam das Verfahren gemäss Staatsanwaltschaft durch eine Meldung der Schweizer Börse SIX. Den Angeschuldigten wird ungetreue Geschäftsbesorgung, Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie Verletzung respektive Ausnutzen von Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Nach Angaben von Swisscanto hat ihr ehemaliger Mitarbeiter wohl gegen Geld geplante Transaktionen an seine Komplizen verraten, die damit unrechtmässige Gewinne einstrichen.
«Front Running»
Dieses Vorgehen wird in der Börsenwelt als Front Running bezeichnet. Dabei wird an der Börse vertrauliches Wissen genutzt, um selbst Gewinne zu erzielen. So kann etwa ein Anlageberater, der von zukünftigen grossen Transaktionen eines Kunden weiss, selbst besagte Wertpapiere kaufen und danach vom durch den Kundenauftrag ausgelösten Preisanstieg profitieren. (awp/mc/pg/29)