Set-Top-Boxen: Urheberrechtsgebühr für externe Speicher

In beiden Fällen bestehe die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Werke – gemeint sind vor allem Filme – herunterzuladen und zu vervielfältigen. Die Schiedskommission, die einem Antrag der Verwertungsgesellschaften gefolgt war, hat die Gebühr auf 80 Rappen pro Monat und Abonnent festgelegt. Die Verwertungsgesellschaften hatten einen Franken beantragt. Der Tarif gilt für ein Jahr ab dem 1. Januar 2010. Es besteht laut Mitteilung der Schiedskommission vom Montag die Möglichkeit, den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.


Filme oder Sendungen dürfen vollständig vervielfältigt werden
Die Verwertungsgesellschaften hatten mit den Nutzerverbänden und den Konsumentenorganisationen verhandelt, aber keine Einigung erzielen können. Deshalb wurde die Streitfrage vor die Schiedskommission gezogen. Diese legte nicht nur eine Gebühr fest, sondern bestätigte auch, dass Filme oder andere Sendungen nicht nur ausschnittweise aufgenommen, sondern vollständig vervielfältigt werden dürfen. (awp/mc/ps/17)

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