Bundesrat will schnellere Bewilligungsverfahren für Unternehmen

Dies teilte das Volkswirtschaftsdepartement am Donnerstag mit. Nichts wissen will er von einer allgemeinen Einführung der so genannten Widerspruchsverfahren. In einem Widerspruchsverfahren gilt ein Gesuch als bewilligt, wenn die Frist abgelaufen ist, ohne dass die Behörde eine Bewilligung ausgestellt hat. Als Antwort auf zwei Postulate aus dem Parlament hat der Bundesrat einen Bericht über Vor- und Nachteile des Widerspruchsverfahrens vorgelegt. Die Verfahren eigneten sich nicht für alle Gesuche und seien international nicht die Regel, hält er fest. (awp/mc/ps/15)

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