Julius Bär-Verteidigung setzt vor Gericht Ausschluss der Öffentlichkeit durch
Vor fast genau 5 Jahren erhielt die Privatbank Julius Bär als erstes Unternehmen eine Lizenz für den Onshore-Finanzhub DIFC in Dubai. Seit August 2009 muss sich die Mittelost-Niederlassung der traditionsreichen Zürcher Privatbank in Dubai unter Aktenzeichen CFI 014/2009 vor Gericht verantworten. Deren ehemaliger Mitarbeiter K. G. E. (Parteien in persona dürfen laut Gesetz im Golfstaat Vereinigte Arabische Emirate (VAE) nur mit Initialen in den Medien genannt werden) hat die Bank wegen mutmasslich ausstehender Gratifikationen verklagt.
Fragen der Rechtsprechung diskutiert
Die Anhörung am Sonntag, 22. November, war offiziell öffentlich. Der Kläger trat persönlich mit seinem Anwalt vor Gericht auf. In der Aussprache ging es insbesondere darum, inwieweit durch den Disput das Arbeitsrecht der VAE tangiert und relevant ist. Im DIFC, das rechtlich gesehen ein Staat im Staate ist, sind alle Gesetze der VAE mit Ausnahme des Strafrechts ausser Kraft gesetzt. Englisch und nicht Arabisch ist die offizielle Sprache im DIFC, die Banken unterliegen einer international kompatiblen Jurisdiktion.
Die Verteidigung der Bank Julius Bär beantragte nach einer Stunde Sitzung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie berief sich dabei auf vertrauliche Einzelheiten, die das einstige Arbeitverhältnis zwischen dem Geldhaus und K. G. E. betreffen. Richter Michael Hwang gab dem Antrag statt.
Moneycab einzige Berichterstatter
Die Öffentlichkeit war vor Gericht nur durch eine einzelne Person vertreten: durch den Dubai-Korrespondenten von Moneycab. Die nächste Anhörung ist für die letzte Januarwoche 2010 vorgesehen. (gaf)
Die Öffentlichkeit war vor Gericht nur durch eine einzelne Person vertreten: durch den Dubai-Korrespondenten von Moneycab. Die nächste Anhörung ist für die letzte Januarwoche 2010 vorgesehen. (gaf)
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