Nationalrat will mehr Fördergeld für «grünen» Strom

Nun geht die Vorlage zurück an den Ständerat. Die Nein-Stimmen kamen vor allem aus der SVP. Die von der Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) beantragte Verknüpfung von KEV und höheren Wasserzinsen war umstritten. Die Bürgerlichen bekämpften die Verkoppelung mit der Begründung, beide Elemente für sich alleine seien nicht mehrheitsfähig. Die daraus folgende Erhöhung der Strompreise belaste die Wirtschaft. Der Minderheitsantrag von Werner Messmer (FDP/TG), die Verkoppelung zu lösen, scheiterte aber mit 118 gegen 72 Stimmen.


Projekte blockiert
Mit einem Strompreis-Zuschlag wird die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien finanziert. Die von SP, CVP/EVP/glp und Grünen unterstützte Mehrheit der UREK hätte den Zuschlag von heute höchstens 0,6 Rappen/Kilowattstunde ab 2013 auf maximal mögliche 1,2 Rappen anheben wollen. Die Anhebung war nach Auffassung der Mehrheit nötig, um heute wegen Fördergeld-Mangels blockierte Projekte zu ermöglichen. Eric Nussbaumer (SP/BL) rechnete vor, dass die Erhöhung des Zuschlages einen Haushalt bis in zehn Jahren pro Monat 4 CHF koste. Das entspreche dem Preis einer Tasse Kaffee.


«Deckel» nötig
So weit wie die UREK ging der Rat nach Minderheitsanträgen von bürgerlicher Seite aber nicht. Hans Killer (SVP/AG) kritisierte, mit der kostendeckenden Einspeisevergütung würden «Investitionen mit garantierter Rendite zu Lasten des Energiemarktes» gefördert. Filippo Leutenegger (FDP/ZH) doppelte nach, dass ein «Deckel» für die Einspeisevergütung weiterhin nötig sei, um die Kosten zu kontrollieren.


Leuenberger für höheren Zuschlag
Ein Antrag von FDP und SVP, bei 0,6 Rappen zu bleiben, scheiterte zwar klar. Doch ein ebenfalls bürgerliches Begehren, den Zuschlag auf maximal mögliche 0,9 Rappen anzuheben, wurde dann mit 99 zu 93 Stimmen knapp gutgeheissen. Bundesrat Moritz Leuenberger hatte den höheren Zuschlag unterstützt. Nur so könne das im Energiegesetz festgesetzte Ziel erreicht werden, bis 2030 gegenüber 2000 pro Jahr 5400 zusätzliche Gigawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren.


Wasserzinsen sollen erhöht werden
Die Wasserzinsen, die die Strombranche für die Nutzung von Wasserkraft hauptsächlich den Bergkantonen entrichtet, wollen beide Kammern im gleichen Ausmass erhöhen. Der Nationalrat folgte dem Ständerat in diesem Punkt bereits am Montag. Die Obergrenze für Wasserzinsen wird ab 2011 von heute 80 bei 100 CHF pro Jahr und Kilowatt Bruttoleistung und bei 110 CHF für die Zeit von 2015 bis Ende 2019 festgelegt. Die Kosten für die Herstellung einer Kilowattstunde Strom aus Wasserkraft steigt in zwei Schritten von derzeit 1,2 auf 1,65 Rappen ab 2015.


Kompromiss beim Gegenvorschlag zu Fischerei-Initiative
Beim indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» hat sich der Nationalrat auf einen Kompromiss zu Gunsten der Wasserkraft eingelassen und die Restwasserbestimmungen gelockert. Noch sind sich die Räte aber nicht in allen Punkten einig. Das Parlament will mit einer Revision des Gewässerschutzgesetzes Schutz und Nutzung von Flüssen in Einklang bringen. Mit strengeren Schutzbestimmungen soll erreicht werden, dass der Fischereiverband seine Volksinitiative zurückzieht. Anlass für die Initiative war der Fischrückgang in Schweizer Gewässern.


Gewässer-Renaturierung
Der Fischereiverband verlangt eine Renaturierung der Gewässer. Mit strengen Restwasserbestimmungen soll verhindert werden, dass durch die Nutzung der Wasserkraft Flüsse und Bäche praktisch trockengelegt werden. Beim indirekten Gegenvorschlag waren insbesondere die Ausnahmen von den Restwasserbestimmungen umstritten. Am Dienstag ist der Nationalrat nun auf die Version des Ständerats eingeschwenkt. Demnach können die Kantone auch bei Fischgewässern oberhalb von 1700 Metern bei geringen Abflussmengen die Mindestrestwassermengen tiefer ansetzen. (awp/mc/ps/15)

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