Weko büsst Swisscom mit 220 Millionen Franken
Dies teilte die Weko am Donnerstag mit. Swisscom sei einerseits mit ihrer Marke Bluewin als ADSL-Anbieter tätig und andererseits liefere sie auch das für Breitbandinternet notwendige Vorprodukt, hiess es weiter. Wettbewerber von Bluewin wie Sunrise, VTX oder Green benötigten von Swisscom diese Vorleistung, damit sie ihren Endkunden ebenfalls Breitbandinternet via ADSL anbieten könnten. Swisscom habe – im Vergleich zu den Endkundenpreisen – bis Ende 2007 hohe Preise für dieses Vorleistungsangebot verlangt.
Konkurrenten behindert
Die Differenz zwischen Vorleistungskosten und Endkundenpreisen sei damit zu knapp gewesen, erklärte die Weko. Swisscom habe ihre Konkurrenten insofern behindert, als diese ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel betreiben konnten. Der Blaue Riese habe in diesem Bereich via Bluewin zwar ebenfalls Verluste gemacht, diese seien jedoch durch die Gewinne der notwendigen Vorleistung überkompensiert worden.
Vorwurf des Missbrauchs marktbeherrschender Stellung
Die hohen Vorleistungspreise hätten zudem auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen. Auf den 1. Januar Diese Preispolitik beurteilt die Behörde als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die hohen Vorleistungspreise hätten zudem auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen. Auf den 1. Januar 2008 habe Swisscom die Vorleistungspreise gesenkt. Die Situation habe sich dadurch für die anderen ADSL-Anbieter verbessert, schreibt die Weko. Die Höhe der Sanktion begründen die Wettbewerbshüter mit der Art und Schwere des Verstosses: «Der Umstand, dass das beanstandete Verhalten von Swisscom in der Anfangs- und der Wachstumsphase dieses Marktes Jahre andauerte, wirkte sich in der Sanktionsbemessung erschwerend aus.»
Swisscom legt Rekurs ein
Die Swisscom will die Entscheid der Weko nicht hinnehmen. Das Unternehmen sehe sich gezwungen, diese Verfügung anzufechten, teilte die Swisscom am Donnerstag mit. Die Rechtslage zur Sanktionierbarkeit derartiger Sachverhalte sei unsicher und ein Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Frage in Kürze zu erwarten. Damit bezieht sich der Markführer auf die im Rahmen eines anderen Verfahrens – zu den Mobilfunkterminierungsgebühren – noch hängige Frage, ob die Weko überhaupt die Kompetenz zum Erlass von Bussen hat. Im November 2008 hatte die Swisscom dazu in einer Medienmitteilung erklärt, dass es darum gehe, «ob gegen die Preisgestaltung eines Unternehmens Sanktionen verhängt werden dürften, wenn zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung keine Marktbeherrschung rechtsgültig festgestellt worden war und die von der Weko als zulässig erachteten Preise gar nicht bekannt waren».
«Sanktion trotz unklarer Rechtslage»
Es sei daher erstaunlich, dass die Wettbewerbskommission den bevorstehenden Grundsatzentscheid des Gerichts nicht abgewartet und trotz unklarer Rechtslage eine weitere Sanktion gegen Swisscom verhängt habe, urteilt der Blaue Riese nun. Die Swisscom sieht ihre Chancen im Rechtsmittelverfahren als intakt und nimmt daher nach aktueller Einschätzung keine Rückstellungen vor, heisst es in der Mitteilung weiter. Die verhängte Sanktion von rund 220 Mio CHF sei ungerechtfertig, weil es in der Schweiz einen intensiven Infrastrukturwettbewerb mit den verschiedenen Kabelnetzen, den neusten Mobilfunknetzen sowie zukünftigen Glasfasernetzen gebe. Auch könne das DSL-Endkundengeschäft profitabel betrieben werden und von einer zu kleinen Marge könne nicht die Rede sein. (awp/mc/ps/05)