Prozess in Vaduz: Deutscher Steuersünder will 13 Mio EUR

Diese ist eine Tochter der Vaduzer First Advisory Group. welche die fürstliche LGT Treuhand im Frühjahr übernahm. Untersucht werden aber die Zusammenhänge mit dem Datendiebstahl im Jahre 2002 bei der LGT Treuhand. Der Datendieb, der immer noch gesucht wird, hatte die Kundeninformationen dem deutschen Auslandgeheimdienst BND für über 4 Mio EUR verkauft, worauf Steuerermittler in Aktion traten. Rund 700 deutsche Steuerhinterzieher gerieten ins Visier, darunter der inzwischen verurteilte Ex-Chef der deutschen Post, Klaus Zumwinkel.


Rechtzeitige Information über Diebstahl unterlassen
Der Unternehmer aus Bad Homburg beschuldigt die LGT Treuhand, er sei nicht rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert worden. Laut seinem Anwalt wirft er der Treuhandfirma vor, durch leichtfertige Verletzung von Sorgfaltspflichten ihrer Mitarbeiter verantwortlich zu sein für im Nachhinein zu hoch festgesetzte Steuern. Die Verantwortlichen der LGT Group hätten vorsätzlich und pflichtwidrig darauf verzichtet, die vom Datendiebstahl betroffenen Kunden zu informieren und zu warnen. Im Jahre 2004, so der Anwalt, hätte sein Mandant vom deutschen Steueramnestiegesetz profitieren und in Liechtenstein angelegtes Vermögen legal und steuerlich begünstigt in den deutschen Finanzkreislauf zurückzubringen können.


Zwei Jahre bedingt vor deutschem Gericht kassiert 
Der Kläger wurde letztes Jahr vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 7,5 Mio EUR verurteilt. Zudem musste er dem deutschen Fiskus 11,9 Mio CHF für hinterzogene Steuern abliefern. Am Prozessbeginn am Mittwochmorgen war der Kläger nicht persönlich anwesend. Er begründete dies mit dem grossen Medieninteresse, denn er sei keine Person des öffentlichen Lebens, richtete sein Anwalt vor dem Landgericht aus. Die Verhandlung gilt als Musterprozess. Falls der deutsche Unternehmer Erfolg mit seiner Klage hat, dürfte die LGT Treuhand mit einer Welle von Klagen erwischter Steuersünder überzogen werden. (awp/mc/ps/16)

Schreibe einen Kommentar