DBA: Nun ist das Parlament am Zug

Normalerweise würden die Abkommen in der Reihenfolge ihrer Unterzeichnung vorgelegt, sagte Beat Furrer, Sprecher der Eidg. Steuerverwaltung, auf Anfrage. Dies würde bedeuten, das die Räte zuerst die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg und Frankreich behandeln würden. Die Frage ist darum von Bedeutung, weil der Bundesrat nur das erste verabschiedete DBA dem fakultativen Referendum unterstellen möchte. Abkommen ist dabei nicht gleich Abkommen, birgt doch etwa jenes mit Dänemark deutlich weniger politischen Zündstoff als jenes mit den USA.


Parlament entscheidet selbständig
Für das Parlament sind die Beschlüsse des Bundesrats in diesen Fragen aber ohnehin nicht bindend, wie Furrer betonte. Die beiden Kammern entscheiden nämlich selbständig, welches Abkommen sie dem Volk vorlegen wollen. Ebenso gut können sie gar keines dem fakultativen Referendum unterstellen oder gleich alle, wie dies die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte verlangen.


Inkrafttreten frühestens 2011
Ein Inkrafttreten wäre bei diesem Fahrplan ab 2011 möglich. Wichtiger als das Inkrafttreten ist laut Furrer aber ohnehin die Frage der Anwendbarkeit. In der Regel seien Abkommen anwendbar am 1. Januar nach dem Inkrafttreten. Allein das mit den USA ausgehandelte DBA beinhalte aber drei verschiedene Daten für die Anwendbarkeit. Rückwirkung gebe es zwar nicht, sagte Furrer. Etwa die Regeln für den Austausch von Bankinformationen gälten aber ab Unterzeichnung, also ab sofort – dies unter der Bedingung, dass das Abkommen dereinst in Kraft gesetzt wird. (awp/mc/ps/22)

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