UBS: Noch kein Vergleich vor US-Gericht – Neuer Status-Call am Freitag

Es fänden weiterhin Verhandlungen zwischen der amerikanischen und der Schweizer Regierung statt, sagte der Anwalt des US-Justizministeriums, Stuart Gibson am Mittwoch in einer Telefonkonferenz mit Richter Alan Gold. Eine Lösung habe man bisher aber nicht gefunden. Und es sei nicht sicher, dass überhaupt eine Übereinkunft erzielt werde. Er beantragte, die Gerichtsverhandlung – wie geplant – am kommenden Montag abzuhalten.


UBS-Anwalt: «Nur noch Minuten von Übereinkommen entfernt»
Gene Stearns, der Anwalt der UBS, hielt dagegen, dass ein langes Gerichtsverfahren keinen Sinn ergebe, «wenn wir sprichwörtlich nur Minuten von einem Übereinkommen entfernt sind». Er schlug dem Gericht vor, am Freitag erneut eine Telefonkonferenz durchzuführen. In den Gesprächen zwischen den Regierungen beider Länder sei die UBS nur Passagier, sagte Stearns. Bis Freitag wolle die Bank nun sehen, ob sie das Hindernis, das einem Vergleich im Weg stehe, ausräumen könne. Es sei in niemandes Interesse, diese Angelegenheit nicht zu lösen.


Richter Gold will sich am Freitag informieren lassen
Widerspruch äusserte der Anwalt des US-Justizministeriums: Er sei nicht der Meinung, «dass wir nur Minuten von einer Übereinkunft entfernt sind», erklärte er wörtlich. Richter Gold entschied darauf, dass am Montag als Termin für die Gerichtsverhandlung in Miami festgehalten werde. Er setzte aber auf Freitagmorgen 8.45 Uhr Ortszeit eine weitere Telefonkonferenz an, um sich über die Fortschritte bei den Vergleichsverhandlungen informieren zu können.


Gold würde weitere Zeit einräumen
Wenn beide Seiten mehr Zeit für den Abschluss einer Übereinkunft bräuchten, solle es nicht an der Kooperationsbereitschaft des Gerichts fehlen, sagte Gold. Er wäre auch bereit, den Fall um eine Woche auf den 10. August zu verschieben.


USA verlangen Daten tausender UBS-Kunden
Im Gerichtsfall verlangt die amerikanische Steuerbehörde IRS von der UBS die Herausgabe tausender Daten von Kontoinhabern, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden. Nach Ansicht der Schweiz würde sich die UBS aber mit der Herausgabe der Konten strafbar machen. Der Bundesrat liess denn auch bereits verlauten, dass er der UBS die Weitergabe der Daten verbieten würde. In zähen Verhandlungen suchen amerikanische und Schweizer Regierungsvertreter, wie den US-Ansprüchen genüge getan werden kann, ohne das Bankgeheimnis zu verletzen. (awp/mc/pg/26)

Schreibe einen Kommentar