UBS-Klage: Doch aussergerichtliche Einigung?
Der Fall könne sich «so oder so» entwickeln. Sie hoffe aber, dass es nicht so weit komme, dass die UBS den US-Steuerbehörden die Daten von über 50’000 amerikanischen UBS-Kunden herausgeben muss. Eine solche Herausgabe wäre nach Schweizer Recht gar ni ht möglich, betonte Widmer-Schlumpf. Insofern sei die UBS vor einer Herausgabe von Kundendaten durch das Schweizer Recht geschützt. Und sei «zuversichtlich, dass das zuständige US-Gericht die schweizerische Rechtsordnung und Souveränität» respektiere.
Vorauseilender Gehorsam
Der Bundesrat habe in dem Fall einiges unternommen und hoffe, dass sich dies günstig auf das hängige Zivilverfahren in den USA auswirken werde. Sollten die USA ein weiteres Amtshilfegesuch einreichen, so würde die Schweiz «natürlich wieder aktiv und prüfen, ob wir die entsprechenden Kundendaten herausgeben müssten». Widmer-Schlumpf betont aber, dass ein solches Gesuch nur eingereicht werden könne, «wenn die US-Steuerbehörde einen konkreten Verdacht hat und einen konkreten Namen vorlegen kann».
USA: Kein Rückzug der Klage geplant
Anfang Woche waren Spekulationen aufgekommen, die zwischen der UBS und den US-Behörden könnte eine aussergerichtliche Einigung zustande kommen. Ein entsprechender Bericht der «New York Times» war allerdings vom US-Justizministerium dementiert worden. Es sei falsch, dass ein Rückzug der Klage geplant sei. Vielmehr werden das Ministerium dem zuständigen Bundes-Bezirksgericht in Miami am 30. Juni eine Stellungnahme vorlegen, im dem die ursprünglichen Forderungen bekräftigt würden. Eine erster Prozesstermin ist für den 13. Juli angesetzt.
Kosten von bis zu 5 Mrd USD für die UBS?
Ob das nur Taktik ist, muss sich noch zeigen. Die «NZZ am Sonntag» jedenfalls schreibt mit Bezug auf ihr vorliegende Informationen, die US-Regierung treffe Vorbereitungen, die Klage gegen die UBS fallenzulassen. Laut Steueranwälten könnte die US-Steuerbehörde bereits im Besitz von mehr als 10’000 Namen von UBS-Kunden sein. Dies wäre, so das Blatt, ein spektakulärer Ermittlungserfolg und würde aus US-Sicht der Klage aus US-Sicht die Dringlichkeit nehmen. Die Zeitung «Sonntag» ihrerseits schreibt, die UBS müsste zur Lösung des Streits 3 bis 5 Mrd CHF bezahlen, und bezieht sich dabei auf mehrere unabhängige Quellen.
Einsicht in Daten von 52’000 US-Kunden verlangt
Beim laufenden Streit werfen die USA der UBS vor, ihren US-Kunden Beihilfe zu Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Um das beweisen zu können, verlangt die US-Steuerbehörde IRS Einsicht in die Unterlagen von rund 52’000 amerikanischen Kunden und will dies juristisch durchsetzen. Die Bank steht damit vor einem Dilemma. Würde die UBS den Prozess verlieren und die Daten herausgeben, wäre dies ein Verstoss gegen das Schweizer Bankgeheimnis. Würde sie sich dagegen an das Schweizer Recht halten, müsste sie das US-Geschäft unter Umständen aufgeben. Das bedeutet in jedem Fall ein erheblicher Reputationsverlust für die UBS. (awp/mc/ps/01)