Amerikanische UBS-Kunden verlangen superprovisorisches Verbot der Finma und der ESTV
Wie das Bundesverwaltungsgericht mitgeteilt hat, ist bei ihm am Dienstag das Gesuch von drei amerikanischen UBS-Kunden eingegangen. Die Betroffenen hatten letztes Jahr beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die von der ESTV bewilligte amtshilfeweise Weitergabe ihrer Bankdaten an die US-Behörden erhoben.
Gesuch an Finma und ESTV überwiesen
In ihrem Gesuch verlangen sie ein superprovisorisches Verbot gegen die ESTV und Finma, ihre inzwischen abgeschriebenen Beschwerden der US-Steuerbehörde IRS herauszugeben. Das Bundesverwaltungsgericht erachtet sich allerdings nicht als zuständig und hat das Gesuch deshalb der ESTV und der Finma zur Erledigung überwiesen.
Beschwerden könnten der US-Justiz zugänglich gemacht werden
Die Gesuchsteller stützen sich auf einen Bericht in der «New York Times» zu den jüngsten Verhandlungen zwischen schweizerischen und amerikanischen Behördenvertretern über die vergleichsweise Erledigung der bei einem Gericht in Miami hängigen Klage gegen die UBS zur Herausgabe der Daten von über 52’000 UBS-Kontoinhabern. Laut der «New York Times» könnte eine Lösung des Konflikts darin bestehen, dass die Schweiz der US-Justiz die Beschwerden zugänglich macht, die von amerikanischen UBS-Kunden bei Schweizer Gerichten eingereicht wurden. Die Gesuchsteller befürchten, dass die US-Justiz so ihre Namen erfahren könnte.
Daten von rund 300 Kunden ausgehändigt
Finma-Sprecher Tobias Lux bestätigte den Eingang des Ersuchens. Die Sache werde gegenwärtig analysiert. Die Finma hatte die UBS am vergangenen 18. Februar bekanntlich angewiesen, ihr die Daten von rund 300 amerikanischen Bankkunden auszuhändigen, die sie danach an die US-Behörden weiterleitete. Das laufende Amtshilfeverfahren in der gleichen Sache wurde damit ausgehebelt. Das Bundesverwaltungsgericht trat auf die dagegen erhobenen Beschwerden in der Folge nicht ein oder schrieb sie als gegenstandslos ab. Aus diesem Grund verneinten die Richter in Bern auch ihre Zuständigkeit zur Behandlung des eingereichten Gesuchs. (awp/mc/pg/18)