Ungarn setzt zur Krisenbewältigung auf eine Entlastung der Investoren

«Die Bedingungen für Investoren werden sich umfassend ändern», erklärt Éva Gáberné Szellem, Geschäftsführerin der ungarischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Signator Audit Kft. in Veszprém, «wichtige Maßnahmen sind verabschiedet worden und treten kurzfristig in Kraft.»


Anhebung der Mehrwertsteuer von 20 auf 25 Prozent ab 1. Juli 2009
Die erste Welle des Reformpaketes beinhaltet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 20 auf 25 Prozent ab 1. Juli 2009. Gleichzeitig wird ein ermäßigter Steuersatz von 18 Prozent auf Grundlebensmittel wie Milchprodukte und Backwaren eingeführt. Dieser ermäßigte Satz soll dann ab 1. August 2009 auch für Fernwärme gelten. Bücher, Tageszeitungen sowie Arzneimittel werden weiterhin mit fünf Prozent belastet.  Bei der Einkommenssteuer wird der günstigere Steuersatz für Einkommenssteuervorauszahlungen in Höhe von 18 Prozent auf Einkommen bis zu 1,9 Millionen HUF ausgeweitet (bisher 1,7 Millionen HUF). Das darüber hinaus erzielte Einkommen muss weiterhin mit 36 Prozent versteuert werden. Anders als zuvor wird die Familienhilfe zum Jahreseinkommen hinzugerechnet und ist damit steuerpflichtig. «Die neuen Einkommenssteuerregelungen treten am 1. September – allerdings rückwirkend zum 1. Januar 2009 – in Kraft», erläutert Wirtschaftsprüferin Gáberné Szellem, deren Unternehmen durch die Mitgliedschaft im Beratungsnetzwerk Geneva Group International weltweit Unternehmen berät, die in Ungarn engagiert sind.


Arbeitgeberabgaben werden reduziert
In einem weiteren Schritt werden ab 1. Juli 2009 die Arbeitgeberabgaben reduziert. Die aufgrund des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers zahlbaren Sozialversicherungs- und Arbeitgeberbeiträge für Bruttoeinkommen bis 143.000 HUF werden von derzeitig 32 Prozent auf 27 Prozent gesenkt. Der über 143.000 HUF hinausgehende Anteil bleibt wie zuvor mit 32 Prozent besteuert.  Gáberné Szellem weist darauf hin, dass Arbeitgeber, die Inhaber sogenannter Start-Karten als Arbeitnehmer beschäftigen, mit weiteren Ermäßigungen rechnen können. Berechtigte Inhaber dieser Karte seien unter gewissen Voraussetzungen insbesondere Berufseinsteiger sowie ältere Arbeitnehmer. Anstatt der Sozialversicherungs- und Arbeitgeberbeiträge zahle der Arbeitgeber etwa bei Berufseinsteigern im ersten Jahr der Beschäftigung nur noch zehn Prozent und im zweiten Jahr 20 Prozent des Bruttogehaltes, so Gáberné Szellem. Aber auch hier könne der Arbeitgeber die Ermäßigung nur bis zu einem Bruttogehalt von 143.000 HUF geltend machen. 


Renteneintrittsalter soll ab 2012 von derzeit 62 auf 65 Jahre angehoben werden
Neben den Steuerreformen wurden weitere Sparmaßnahmen verabschiedet. So wird das Krankengeld einheitlich um zehn Prozentpunkte gekürzt und das Renteneintrittsalter soll ab 2012 von derzeit 62 auf 65 Jahre angehoben werden. Ministerpräsident Bajnai hat für 2010 weitere Änderungen angekündigt. Geplant sind unter anderem weitere Absenkungen der Arbeitgeberbeiträge, der Einkommenssteuer sowie der Unternehmenssteuer. Vorgesehen ist zudem die Einführung einer Vermögenssteuer für die über einem Wert von 30 Millionen HUF liegenden Immobilien von Privatpersonen sowie für hochwertige Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeuge.


(GGI/mc/hfu)






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