Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Die zuständigen Stellen beim Bund setzten nun alles daran, damit der Übergang zum neuen Gesetz am 1. Januar 2010 reibungslos verlaufe, heisst es weiter. Die neue MWST trägt wesentlich zum Abbau der Komplexität und des oft gerügten Formalismus der Steuerbehörden bei. Dank der Reform nimmt der administrative Aufwand für alle Unternehmen um rund 10 Prozent ab.
Einfachere Berechnung der Vorsteuer
Den Unternehmen bereitet heute die korrekte Berechnung der Vorsteuer, die sie in ihrer MWST-Abrechnung abziehen dürfen, grosse Schwierigkeiten. Künftig wird diese Berechnung wesentlich vereinfacht, da die Vorsteuer für Verpflegung und Getränke vollständig abziehbar ist. Auch das ausgeweitete und deutlich vereinfachte Verfahren zur freiwilligen Versteuerung von ausgenommenen Leistungen vereinfacht die Abrechnung der MWST wesentlich. Künftig wird hier auf ein Bewilligungsverfahren der Verwaltung verzichtet. Zudem können neue Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 5 Millionen Franken eine vereinfachte MWST-Abrechnungsmethode anwenden. Besonders entlastet wird im Weiteren das Autogewerbe, da ein so genannter «fiktiver Vorsteuerabzug» die komplexe Margenbesteuerung beim Occasionshandel ablöst.
Umfassendere und detailliertere Verordnung
Mit der Verabschiedung des revidierten Gesetzes sei ein wesentlicher Schritt getan, aber das Ziel noch nicht erreicht, schreibt das EFD weiter. Viele Arbeiten fangen jetzt erst an, damit am 1. Januar 2010 auch alles bereit ist. Im Vordergrund steht dabei die Ausarbeitung der Bundesratsverordnung zum neuen Gesetz, die gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft tritt. Die künftige Verordnung soll umfassender und detaillierter sein als heute. Sie wird die Gesetzesbestimmungen weiter konkretisieren, um damit die Rechtssicherheit und die Transparenz für die Steuerpflichtigen zu verbessern. Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Eidg. Steuerverwaltung ESTV und Mitgliedern des MWST-Konsultativgremiums hat die Arbeiten daran bereits aufgenommen. Ein erster Entwurf der Verordnung soll im September vorliegen.
Wichtig ist schliesslich die rechtzeitige und umfassende Information der Steuerpflichtigen. Die ESTV untersucht derzeit, in welcher Form diese Information erfolgen kann und wie mit der umfangreichen heutigen Praxissammlung verfahren wird. Der Umfang der Publikationen soll deutlich reduziert werden und sich auf die für die Abrechung und Erhebung der MWST wesentlichen Praxisinformationen beschränken.
Weitere Vereinfachung im Visier
In einem zweiten Teil der Reform soll die MWST noch konsequenter vereinfacht werden. Vorgesehen ist ein einheitlicher Steuersatz von 6,1 Prozent und die Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen. (EFD/mc/pg)