Totalrevision Mehrwertsteuer: Nur noch zwei Differenzen zwischen den Räten

Dieser Kompromiss passierte stillschweigend: Ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen sollen ab einem Umsatz von 150’000 CHF mehrwertsteuerpflichtig sein, was dem geltenden Recht entspricht. In erster Lesung hatte die grosse Kammer die Limite auf 300’000 CHF angesetzt. Der Ständerat entschied sich dann mit Stichentscheid für 100’000 CHF, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Dies hätte der einheitlichen Umsatzgrenze entsprochen, die das Gesetz neu vorsieht. Kommissionsprecher Philipp Müller (FDP/AG) ist überzeugt, dass der Ständerat auf die 150’000 CHF einschwenken wird.

Neues MWST-Gesetz soll ab dem 1. Januar 2010 gelten
Dasselbe gilt für die zweite verbliebene Differenz, bei der es um die Besteuerung von Forschungsbeiträgen geht. Weitere rund drei Dutzend Divergenzen minderer Tragweite wurden diskussionslos ausgeräumt. Eine links-grüne Kommissionsminderheit wandte sich vehement dagegen, dass auch Gesundheitsleistungen an Private freiwillig der MWST unterstellt werden können. Der Rat teilte die Meinung nicht, dass dies die Gesundheitskosten in die Höhe treiben wird. Mit 110 zu 48 Stimmen lehnte er es deshalb ab, diese Optierungsmöglichkeit zu streichen und damit eine neue Differenz zu schaffen. Zum Schluss entschied der Nationalrat im Sinne des Ständerates mit 95 zu 49 Stimmen, das Inkrafttreten des neuen MWST-Gesetzes im Erlass selber auf den 1. Januar 2010 festzulegen. SP und Grüne wollten den Entscheid – wie üblich und im ersten Umgang beschlossen – dem Bundesrat überlassen.


Definitiver Entscheid am 12. Juni
Auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz hätte dies vorgezogen. Der Bundesrat peile zwar ein Inkrafttreten auf Anfang 2010 an und sei mit den Vorarbeiten auf Kurs. Eine neue Lagebeurteilung wäre aber nötig, wenn der Souverän am 27. September die Zusatzfinanzierung für die IV ablehnen sollte. Die Vorlage geht zur Bereinigung der letzten beiden Differenzen zurück in den Ständerat. Sie wird von den Räten am 12. Juni definitiv verabschiedet.


(awp/mc/hfu/29)

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