SIX Swiss Exchange büsst Global Natural Resources
Dies teilte die Börsenbetreiberin am Donnerstag mit. Demnach hat die im Hauptsegment der SIX Swiss Exchange kotierte Global Natural Resources Holding AG in ihrem IFRS-Jahresabschluss 2007 als wichtigstes Aktivum eine Minderheitsbeteiligung (Finanzanlage) ausgewiesen, welche im Geschäftsjahr 2007 von Nahestehenden erworben wurde. Die im Kaufvertrag zusätzlich enthaltene Put-Option zum Rückverkauf der Minderheitsbeteiligung wurde als eingebettetes Derivat bewertet und separat ausgewiesen.
Kreditrisiko nicht berücksichtigt
Im Zusammenhang mit der von der SIX Exchange Regulation durchgeführten Untersuchung wurde festgestellt, dass dabei entgegen den Bestimmungen von IFRS das Ausfallrisiko der Gegenpartei (Kreditrisiko) nicht berücksichtigt wurde, wodurch der Wert der Put-Option wesentlich zu hoch ausgewiesen wurde. Weiter wurden von der Global Natural Resources Holding AG auch die von IFRS zu diesem Finanzinstrument verlangten Offenlegungsangaben zur Risikokonzentration nicht vorgenommen.
Geänderte Liquiditätslage nicht offengelegt
Die Bestimmungen des Regulatory Board der SIX Swiss Exchange verpflichten die Emittenten, den Markt über potentiell kursrelevante Tatsachen zu informieren. Finanzzahlen – einschliesslich Halbjahresberichte ? gehören grundsätzlich zu den potentiell kursrelevanten Tatsachen. Im Rahmen einer Medienmitteilung vom 29. September 2008 gab die Global Natural Resources Holding AG dem Markt einige Kennzahlen des ersten Halbjahres 2008 bekannt. Die Gesellschaft informierte die Marktteilnehmer jedoch nicht über die geänderte Liquiditätslage (Reduktion der liquiden Mittel von CHF 1’307’173 im Vorjahr auf CHF 341’234 im ersten Halbjahr 2008).
Halbjahresbericht in zu kleinem Kreis verbreitet
Weiter wurde der Halbjahresbericht 2008 nicht allen vorgeschriebenen Empfängern von Ad hoc-Mitteilungen zugestellt. Die Gesellschaft hat damit den Grundsatz der Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit von Ad hoc-Mitteilungen sowie das Prinzip der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer verletzt. Unter Berücksichtigung aller Aspekte hat die Sanktionskommission eine Busse von CHF 50’000 gegenüber der Global Natural Resources Holding AG ausgesprochen.
Transparenzvorschriften durchsetzen
Die periodische Finanzberichterstattung unter Einhaltung der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften sowie die Vorschriften zur Ad hoc-Publizität sind Bestandteil der Informationen, die zu einem funktionsfähigen Markt nach den Anforderungen des Börsengesetzes und des Kotierungsreglements beitragen. Es gehört zu den Aufgaben von SIX Exchange Regulation, für die Durchsetzung der vom Regulatory Board den Emittenten auferlegten Transparenzvorschriften zu sorgen. Verletzt ein Emittent diese Pflichten, so kann ? ausser im Falle einer Einigung ? eine Sanktion ausgesprochen werden, wobei das Verschulden und die Schwere der Verletzung berücksichtigt werden. (six/mc/ps)