ALV: SR-Kommission für Erhöhung des Beitragssatzes

Zur Entschuldung der Versicherung sollen der Beitragssatz befristet von 2,2 auf 2,3% erhöht und ein Solidaritätsbeitrag von 1% auf dem bisher nicht versicherten Verdienst zwischen 126’000 und 315’000 CHF eingeführt werden.


Kasse wird auf 125’000 Arbeitslose ausgerichtet
Die Teilrevision der Arbeitslosenversicherung hat zwei Ziele: Einerseits soll die ALV neu auf 125’000 Personen ausgerichtet werden, was einer Arbeitslosenquote von 3,2% entspricht. Heute beträgt die Quote 3,5%. Die Kasse der ALV ist nur bei 100’000 Arbeitslosen ausgeglichen.


Schulden der ALV sollen getilgt werden
Anderseits will der Bundesrat die Schulden der ALV tilgen. Diese belaufen sich auf rund 4,8 Mrd CHF. Zum Abbau der Schulden ist eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1% vorgesehen. Diese Massnahme ist befristet, bis der Ausgleichsfonds eine Reserve von 1 Mrd CHF besitzt.


Abgestufte Wartezeiten nach Einkommen
Die SGK hat der ALV-Revision mit 9 zu 2 Stimmen zugestimmt. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt sie, dass die Wartezeiten nach Einkommen abgestuft werden: auf 10 Tage für Personen ohne Unterhaltspflicht bei einem versicherten Verdienst zwischen 60’001 bis 90’000 CHF, auf 15 Tage bei einem Verdienst zwischen 90’001 und 125’000 CHF und auf 20 Tage ab 125’000 CHF.


Verschärfte Kriterien
Dadurch sind Einsparungen von 43 Mio CHF zu erwarten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Im Weiteren hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen die Kriterien für die Zumutbarkeit einer Arbeit für Personen bis zum 30. Altersjahr verschärft. Die Vorlage wird dem Ständerat am 8. Juni unterbreitet. (awp/mc/pg/30)

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