Deutschland geht schärfer gegen Steuerflucht vor
Die geplanten Regelungen setzen indirekt bisherige Steueroasen wie die Schweiz, Liechtenstein, Österreich und Luxemburg weiter unter Druck, in Steuerfragen mit Deutschland voll zu kooperieren. Mit dem Regierungsbeschluss wurde ein wochenlanger Streit in der grossen Koalition beendet, in dem die Union zunächst Bedenken gegen die Pläne von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) angemeldet hatte. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Personen und Unternehmen können zu Informationen angehalten werden
Die geplanten Regelungen schaffen die Möglichkeit, Privatpersonen und Unternehmen, die mit unkooperativen Staaten oder intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, zu umfassenden Informationen anzuhalten. Sie können aufgefordert werden, Angaben gegenüber dem Fiskus zu beeiden und direkten Bank-Auskünften zuzustimmen. Andernfalls würde der Verlust von Steuervorteilen drohen, was einer Bestrafung gleichkäme.
Grundlage für entsprechende Rechtsverordnungen
Die Mitteilungspflichten für den Geschäftsverkehr mit Steueroasen und die etwaigen Sanktionen sollen aber nicht sofort nach Verabschiedung des Gesetzes in Kraft gesetzt werden. Zunächst wird mit dem Gesetz nur eine Grundlage geschaffen, um entsprechende Rechtsverordnungen erlassen zu können. Erst mit ihnen würde dann die Sanktionsmöglichkeit geschaffen. Vor dem Erlass der Verordnung soll auch geprüft werden, inwieweit Länder Standards der Wirtschaftsorganisation OECD zum Austausch von Steuerinformationen auch wirklich umsetzen.
Steinbrück will weiteres Vorgehen der Schweiz und anderer Staaten abwarten
Auf dem G20-Weltfinanzgipfel hatten die führenden Industrie- und Schwellenländer Anfang April die Veröffentlichung einer schwarzen Liste von Staaten beschlossen, die sich nicht an die internationalen Standards für eine Kooperation in Steuerfragen halten. Inzwischen soll es keinen Staat mehr geben, der zumindest nicht die Absicht bekundet hat, diese Regeln künftig zu befolgen. Steinbrück will aber zunächst einmal abwarten, ob tatsächlich dann auch alle Länder – darunter auch die Schweiz – diese Absichten in die Tat umsetzen und die Regeln tatsächlich befolgen. In dem Gesetzentwurf heisst es: «Vor dem Erlass der Rechtsverordnung wird die Bundesregierung den Fortgang der Implementierung des OECD-Standards, zum Beispiel im Rahmen bilateraler Gespräche, prüfen.»
Härteres Vorgehen gegen Top-Verdiener
Auch die geplanten Massnahmen, wonach Finanzämter härter gegen Top-Verdiener im Inland vorgehen dürfen, sollen erst per Rechtsverordnung wirksam werden. Hier geht es darum, dass auch ohne besonderen Anlass Steuerprüfungen gestattet sein sollen bei Privatleuten mit Jahreseinkünften von mehr als 500.000 Euro. Auch sollen sie Aufzeichnungen und Unterlagen über ihre Einkünfte sechs Jahre lang aufheben. Im Gespräch war zuletzt eine höhere Schwelle von 750.000 Euro. Die Union will versuchen, dies noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. awp/mc/ps/13)