Klagen gegen UBS wegen Madoff und Einbruch des Aktienkurses
Die Anwälte haben nach eigenen Angaben zwei Zivilklagen eingereicht. Eine der Klagen reichte die Anwältin Isabelle Wekstein ein. Sie vertritt Gesellschaften und Einzelpersonen, die sich als Opfer des US-Betrügers Bernard Madoff sehen. Weksteins Klage richtet sich gegen die luxemburgische UBS sowie gegen die Kontrollgesellschaft Ernst & Young. Die Institute hatten einen Fonds namens Luxalpha gegründet und kontrolliert, mit dem sich reiche Kunden an Madoffs Geschäften beteiligen konnten.
UBS: Klare Verzichtserklärung
Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde CSSF nahm die UBS im Grossherzogtum bereits wegen dieses Fonds ins Visier. Die UBS bekräftigte am Freitag auf Anfrage ihre Haltung, wonach Luxalpha auf expliziten Wunsch der Kunden aufgesetzt wurde. Aus der Fondsdokumentation sei klar hervor gegangen, dass UBS (Luxembourg) SA keine Verantwortung für die Verwahrung der Vermögenswerte habe. Es habe diesbezüglich eine klare Verzichtserklärung gegeben, hiess es. Die UBS habe keine Verantwortung gegenüber diesen Anlegern für die «unglücklichen Folgen des Madoff-Falls», schreibt die Grossbank.
Verhandlung am 24. April
Die Verhandlung im Zivilprozess sei auf den 24. April angesetzt, erklärte Anwältin Wekstein. Sie verlangt namens der Kläger die Rückerstattung der verlorenen Gelder samt Zinsen und Schadensersatz.
Amerikanische Aktionäre werfen UBS Täuschung vor
Geld zurück wollen auch amerikanische Aktionäre der UBS. Ihr Argument: Die UBS habe sie getäuscht. Die Grossbank habe die von ihr verwalteten Kundengelder – ein wichtiges Argument für Investoren – nur deshalb steigern können, weil sie reiche US-Bürger zur Steuerhinterziehung ermuntert habe. Bereits im Januar seien bei einem New Yorker Gericht Klage im Namen aller Personen und Firmen deponiert worden, «die zwischen dem 4. Mai 2004 und dem 26.Januar 2009 Aktien der UBS direkt gekauft oder auf andern Wegen erworben haben», teilte das Anwaltsbüro von Howard G. Smith mit. Die Anteilsscheine der Grossbank legten während der ersten drei Jahre – bis April 2007 – rund 80% zu, um dann bis Januar 2009 den Wertzuwachs wieder einzubüssen.
Die Klage geht in erster Linie auf die Pensionskasse der städtischen Angestellten von New Orleans zurück, wie das Anwaltsbüro weiter schreibt. Gemäss den Klägern habe die UBS ihre Aktien mit unlauteren Argumenten beworben. (awp/mc/pg/02)