Swisscom muss Konkurrenz Breitbandnetz anbieten

Um die Marktöffnung zu beschleunigen, sollten die Konkurrenten, die bislang nur das Breitbandangebot der Swisscom ihren Endkunden weiterverkaufen konnten, vier Jahre lang die Swisscom-ADSL-Anlagen in den Ortszentralen mieten können. Die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) war im folgenden November auf ein Gesuch der Konkurrentin Sunrise hin zum Schluss gekommen, dass die Swisscom bei den Breitband-Datenleitungen (Bitstrom) marktbeherrschend sei und deshalb den Zugang zu gewähren habe.


Auf Weko-Gutachten abgestützt
Für ihren Entscheid hatte sich die ComCom auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (Weko) gestützt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Swisscom nun abgewiesen. Sie hatte argumentiert, dass die ComCom hinsichtlich der Marktbeherrschung den fraglichen Markt zu eng begrenzt habe. Das trifft laut dem Gericht indessen nicht zu. Insbesondere sei die ComCom zu Recht davon ausgegangen, dass drahtlose Technologien wie UMTS oder WLAN keine echte Alternative zum schnellen Breitbandnetz bieten würden. Auch der Zugang zum vollständig entbündelten Teilnehmeranschluss zähle nicht zum fraglichen Markt.


Weder ein aktueller noch ein potentieller Wettbewerb
Weiter habe die ComCom korrekterweise einen wirksamen Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt für Breitbanddienste verneint. Es bestehe weder ein aktueller noch ein potentieller Wettbewerb, der das Verhalten der Swisscom disziplinieren würde. Auch der Wettbewerbsdruck von Seiten der Kabelnetzbetreiber sei begrenzt.


Kein Rekurs möglich
Insgesamt habe die ComCom die wesentlichen Gesichtspunkte geprüft, die erforderlichen Abklärungen sorgfälltig durchgeführt und die marktbeherrschenden Stellung der Swisscom zu Recht bejaht. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht mehr beim Bundesgericht angefochten werden.


Swisscom muss nun ein Angebot vorlegen
Mit dem Urteil der Berner Richter steht allerdings noch nicht fest, wann und zu welchen Bedingungen der Zugang genau gewährt wird. Die Swisscom muss nun ein Angebot zu kostenorientierten Preisen vorlegen. Kommen die Anbieter zu keiner Einigung, können die Preise bei der ComCom angefochten werden. Laut Pressemitteilung der Swisscom vom Donnerstag wird sie den regulierten Bitstrom-Zugang nun ermöglichen. Dazu seien jedoch umfangreiche technische und vertragliche Vorarbeiten nötig. Die Swisscom rechne damit, dass die entsprechenden Verträge der Konkurrenz innert drei bis vier Monaten zugestellt werden könnten.


Der Bitstromzugang könnte nach ihrer Ansicht damit auf November 2009 realisiert werden. Mit Blick auf das laufende ADSL-Verfahren bestreite die Swisscom einen Missbrauch der nun festgestellten Marktbeherrschung und die vom Weko-Sekretariat angedrohte Sanktion über 237 Mio CHF.  (awp/mc/pg/19)

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