Bundesrat will Familien steuerlich entlasten

Ausserdem sollen Familien mit fremdbetreuten Kindern und solche, bei denen ein Elternteil die Kinder betreut, steuerlich möglichst gleich behandelt werden, heisst es in einer Medienmitteilung des Eidg. Finanzdepartements. Damit soll auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.


Höherer Kinderabzug – Abzug für Kinder Fremdbetreuung
Erreicht werden soll dies durch einen höheren Kinderabzug und einen neuen Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern. Als Variante wird die Einführung eines sogenannten Elterntarifs zur Diskussion gestellt. Im Weiteren soll sichergestellt werden, dass Alleinerziehende und getrennt lebende Eltern gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden.


Entlastung der Familien um rund 1 Mrd. Franken
Die Massnahmen der Vorlage werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken führen. Davon entfallen 498 Mio. Franken (83 Prozent) auf den Bund, 102 Mio. Franken (17 Prozent) auf die Kantone. Zusammen mit den seit 2008 in Kraft stehenden Sofortmassnahmen zur Milderung der «Heiratsstrafe» werden die Familien damit  um über 1 Mrd. Franken entlastet.


Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 3. April 2009. Die Änderungen sollen bereits auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten. (EFD/mc/pg)

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