Wirtschaftsgericht verhängt bedingte Freiheitsstrafe für Treuhänder
Die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe setzte das Gericht ebenfalls auf fünf Jahre fest. Der Mann hatte als Treuhänder im Ganzen rund 1,8 Mio CHF veruntreut. Die Schweizerische Möbel-Treuhandgenossenschaft (SMTG) betrog er um rund 1,1 Mio, die Stadtvereinigung Langenthal (SVL) um etwa 500’000 CHF. Dazu kamen weitere Veruntreuungen in geringerem Umfang.
Löcher in eigener Geschäftskasse gestopft
Er brauchte das Geld, um die Löcher in seiner eigenen Geschäftskasse zu stopfen. Luxus habe sich der Angeschuldigte keinen geleistet, sagte der Gerichtspräsident. Angezeigt hatte sich der Mann im Jahr 2005 selber, als die Revisoren der SVL ihm auf die Schliche zu kommen drohten. Der Mann wurde des mehrfachen Betrugs, der qualifizierten Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Er muss zudem die Prozesskosten von 36’000 CHF übernehmen.
«Schweres Verschulden»
Gerichtspräsident Christian Trenkel begründete die bedingt ausgesprochene Strafe damit, dass der Angeschuldigte nun wieder Tritt im Erwerbsleben gefasst habe. Sein Verschulden wiege dennoch schwer. Der Mann habe das Vertrauen seiner Klienten missbraucht und aus egoistischen Motiven gehandelt. Privatkläger waren keine in die Verhandlung involviert. Die Geschädigten hatten sich bereits zivilgerichtlich mit dem Treuhänder geeinigt. Im ganzen schuldet der Mann noch 1,2 Mio CHF an Deliktbeträgen und Steuern. (awp/mc/ps/18)