Personenfreizügigkeit: Bilaterale Abkommen haben sich gelohnt
Diese habe bis Ende 2007 zu einem Anstieg des Bruttoinlandprodukts um rund 5,5 Mrd CHF geführt, wie am Freitag an einer Medienkonferenz des Auftraggebers, des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse, erklärt wurde. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit hätten sowohl der private Konsum als auch das verfügbare Realeinkommen pro Kopf zugenommen. Für die KOF belegt dies, dass das Abkommen trotz der in weiten Kreisen gehegten Befürchtungen keine erkennbar negativen Arbeitsmarkteffekte bewirkt hat.
Durchschnittliches Lohnniveau gestiegen
Durch die Abkommen sei das durchschnittliche Lohnniveau vielmehr gestiegen. Die Freizügigkeit habe sich nicht negativ auf die Arbeitslosigkeit der Schweizer ausgewirkt, sagte KOF-Leiter Jan-Egbert Sturm. Die Arbeitslosigkeit von Ausländern in der Schweiz sei sogar zurückgegangen, da es sich bei den Zugewanderten vor allem um gut ausgebildete Arbeitskräfte gehandelt habe. Die KOF-Studie bestätigt eine Umfrage, die der Schweizerische Arbeitgeberverband im Frühjahr 2008 bei seinen Mitgliedern gemacht hatte, wie Verbandspräsident Thomas Daum sagte. Vor allem für die Schwerpunkt-Industrien in der Schweiz sei das Freizügigkeitsabkommen für die Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften und Spezialisten wichtig.
Weiterhin zuwenig geeignete Arbeitskräfte
Trotz konjunkturellem Abschwung fänden die Unternehmen weiterhin nicht für alle Stellen geeignete Arbeitskräfte in der Schweiz. Seien mehr hochqualifizierte Personen verfügbar, würden in der Regel auch Arbeitsplätze geschaffen für weniger qualifizierte Angestellte, sagte Daum. Eine Kontingentslösung, wie sie die Schweiz vor dem heute geltenden Abkommen kannte, ist für Daum «keine gleichwertige Alternative». Für die Unternehmen sei es nämlich auch wichtig, unkompliziert Mitarbeitende in den EU-Staaten einsetzen zu können.
Drohende Rechtsunsicherheit vermeiden
Für economiesuisse-Chefökonom Rudolf Minsch wäre die schwerwiegendste Folge einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens die automatisch nach sechs Monaten dahinfallenden Verträge der Bilateralen I. Bei einer Neuaushandlung würde die EU «die Gunst der Stunde nutzen» und weitreichende Zugeständnisse in anderen Bereichen verlangen, ist Minsch überzeugt. Zudem würde durch einen Neuabschluss Zeit verstreichen, während der die Schweizer Unternehmen im EU-Markt gegenüber ihren Konkurrenten benachteiligt wären. Und etwas vom Negativsten sei die drohende Rechtsunsicherheit, die sich auf die Standortentscheide von Unternehmen auswirken würde, sagte Minsch. (awp/mc/gh/22)