CH-Bundesrat will Datenbearbeitung gesetzlich absichern
Die interessierten Kreise können Stellung dazu nehmen, wie der Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes geregelt werden soll. Bundesangestellte und andere Personen, die Telefone und Computer des Bundes benützen, hinterlassen zwangsläufig elektronische Spuren. Es genügt schon, dass jemand durch eine elektronische Zutrittsschranke ein geschütztes Verwaltungsgebäude betritt.
In der Regel nur «Randdaten» gespeichert
In der Regel werden nur «Randdaten» gespeichert, die beim Auf- und Abbau elektronischer Verbindungen entstehen – beispielsweise wann und von welchem Computer aus welche Internetseite aufgerufen wurde. Auch solche Daten können nach Auskunft des Justizdepartements (EJPD) aber besonders schützenswert sein. Zudem sind die Randdaten in einigen Fällen mit Inhaltsdaten verknüpft, die auf diese Weise miterfasst werden. Im RVOG will der Bundesrat deshalb die bisher weitgehend fehlende formelle Gesetzesgrundlage für die heutige Praxis bei der Aufzeichnung und weiteren Bearbeitung der Daten schaffen.
Nur für bestimmte Zwecke
Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass Bundesorgane aus praktischen Gründen grundsätzlich alle Daten aufzeichnen dürfen, die bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur entstehen. Hingegen wird die weitere Bearbeitung auf abschliessend aufgezählte Zwecke eingegrenzt. So dürfen Bundesorgane die Daten über den Auf- und Abbau elektronischer Verbindungen nur weiter bearbeiten, um etwa die Informations- und Dienstleistungssicherheit zu gewährleisten oder die Einhaltung von Nutzungsreglementen zu kontrollieren. Bearbeitet werden dürfen Daten beispielsweise auch zur Gewährleistung der Sicherheit von Gebäuden.
Personenbezogene Auswertung von Daten an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft
Die personenbezogene Auswertung von Daten ist an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft. Zulässig ist sie einzig zur Klärung eines konkreten Missbrauchsverdachts, zur Analyse und Behebung von Störungen an der elektronischen Infrastruktur, zur Kontrolle der Arbeitszeiten und zur Fakturierung der Kosten. (awp/mc/gh/27)