CH-Ständeratskommission stimmt verbesserem Einlegerschutz zu
Gleichzeitig wird die Systemobergrenze, bis zu der die Banken solidarisch für ein insolventes Institut einspringen, von 4 auf 6 Mrd CHF erhöht. Auch den andern Vorschlägen zur Änderung des Bankengesetzes stimmte die WAK zu. Mit dem verbesserten Einlegerschutz befassen sich beide Räte in der Dezembersession. Die bis 2010 befristete Vorlage soll dringlich erklärt werden und sofort in Kraft treten. Anschliessend plant der Bundesrat eine grundlegende Reform des Systems. (awp/mc/gh/02)