Bundesrat heisst verbilligte IWF-Kredite für Entwicklungsländer gut
Angesichts der bis vor kurzem stark gestiegenen Öl- und Nahrungsmittelpreise hat sich die aussenwirtschaftliche Situation einiger Entwicklungsländer bedeutend verschlechtert. Der IWF stellt seinen einkommensschwachen Mitgliedern seit 2005 eine Kreditfazilität zur Verfügung, aus der im Falle eines «exogener Schocks» ein Kredit mit verbilligtem Zins, begleitet von einem ein- bis zweijährigen Anpassungsprogramm, gezogen werden kann, wie das Eidg. Finanzdepartement mitteilt.
Naturkatastrophen, Konflikte, Krisen und rapide Preisveränderungen
Als «exogene Schocks» gelten Naturkatastrophen, Konflikte und Krisen in Nachbarländern oder – wie im Fall von Erdöl und gewissen Nahrungsmitteln geschehen – rapide Preisveränderungen auf den Weltmärkten. Diese Vorkommnisse können die Zahlungsbilanz eines Landes unter Druck bringen. Diese Faziliät wurde bisher noch nie in Anspruch genommen.
Statutenänderung gebilligt
Der Exekutivrat des IWF hat nun einer Änderung der Statuten dieses Treuhandfonds zugestimmt, welche den Zugang zu diesen Krediten beschleunigen und einfacher machen soll. Neu kann ein Land unter der ESF einen Kredit von bis zu 25 % seiner Quote beziehen, sofern es die Absicht erklärt, dass die Wirtschaftspolitik der Situation angepasst ist.
Damit diese Änderung in Kraft treten kann, müssen alle Geberländer, welche in der Vergangenheit Beiträge an das Zinsverbilligung der ESF-Fazilität geleistet haben, ihre Einwilligung geben. Für diesen Entscheid ist der Bundesrat zuständig. (EFD/mc/pg)