Nationalrat stimmt Senkung des Umwandlungssatzes bei 2. Säule zu
Pro 100 000 Franken Alterskapital gäbe es dann noch 6’800 CHF Rente. Eine Satzsenkung um 0,5% bedeutet eine etwa um 8% tiefere Rente.
6,4 % ab 2015
Wegen der höheren Lebenserwartung und tieferer Renditen wollte der Bundesrat den schrittweisen Abbau auf 6,4% im Jahr 2011 forcieren. Dies scheiterte im Sommer 2007 im Ständerat, weil die Linke generell opponierte und der Rat nach Ansicht der Rechten wieder zu stark auf die Bremse getreten war. Der Nationalrat hat das Vorhaben jetzt wieder aufgegleist. Auf Antrag der Sozialkommission (SGK) beschloss er, das Tempo gegenüber dem Bundesrat etwas zu drosseln. Neu soll der Umwandlungssatz die 6,4% erst fünf statt drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erreichen, das heisst aus heutiger Sicht 2015.
Keine Milde für Härtefälle
Nachdem der links-grüne Nichteintretensantrag mit 118 zu 62 Stimmen gescheitert war, lehnte der Rat auch alle Minderheitsanträge in der Detailberatung ab. Mit 112 zu 69 Stimmen wandte er sich so dagegen, den «verpolitisierten» Umwandlungssatz statt im Gesetz wieder in einer Verordnung des Bundesrates zu regeln. Erfolglos war auch eine von Thérèse Meyer (CVP/FR) angeführte Minderheit, die Härtefälle bei wieder steigendem Umwandlungssatz mildern wollte. Der Rat lehnte mit 107 zu 66 Stimmen ihren Vorschlag ab, die nach einem niedrigeren als dem laufenden Satz berechneten Altersrenten vorrangig anzupassen.
Referendumsdrohung ohne Wirkung
Nicht besser erging es der links-grünen Kommissionsminderheit, die den «Rentenklau» geisselte und Transparenz bei den Versicherungsunternehmen und ihrer Überschussverteilung schaffen wollte. Mit 114 zu 63 Stimmen, weigerte sich der Rat, dieses Problem hier und jetzt zu lösen. Auch eine Referendumsdrohung beeindruckte ihn nicht. (awp/mc/pg/23)