economiesuisse: Mit nachhaltigen Finanzen die Zukunft sichern

Die beiden Dachverbände fordern jedoch eine umfassende Schuldenbremse, die auch die Ausgabenüberschüsse der Sozialversicherungen einbezieht. Nur so können die Bundesfinanzen nachhaltig gesichert werden, und es bleibt Raum für alle wichtigen Aufgaben des Bundes.

Nachhaltige Finanzpolitik ist ein zentraler Standortfaktor
Eine nachhaltige Finanzpolitik ist ein zentraler Standortfaktor. Sie ist Grundlage für Wachstum und Wohlstand. Die bisherige Schuldenbremse hat sich bewährt, die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzungsregel ist notwendig. Doch sind die beiden Instrumente ungenügend und zu wenig konsequent, weil sie das Schuldenschlupfloch Sozialversicherungen nicht schliessen. Die anstehende Revision der Schuldenbremse bietet die Chance, die Gefahr der Neuverschuldung des Bundes wirksam zu dämmen und gleichzeitig ein sinnvolles Instrument für die nachhaltige Sicherung der Sozialwerke zu schaffen, unterstreicht Pascal Gentinetta, Vorsitzender der Geschäftsleitung von economiesuisse.


Massiver Schuldenanstieg
Der massive Schuldenanstieg seit den 90er Jahren bedroht das finanzielle Gleichgewicht des Bundes. Er ist vor allem auch die Folge überdurchschnittlich steigender Sozialkosten. Dieser Anstieg bedrängt – trotz stetig steigender Steuereinnahmen – andere wichtige Bereiche des Staates wie Bildung, Verkehr oder Sicherheit. Ohne Gegenmassnahmen droht der Staatsanteil für Soziale Wohlfahrt und Gesundheit bis 2025 auf gegen 65 Prozent anzusteigen. Es liegt deshalb in der Verantwortung all jener, die auch künftig auf einen gesunden und funktionierenden Staat in allen wesentlichen Funktionen zählen wollen, sich für die massvolle Entwicklung im Sozialbereich einzusetzen, betont Pascal Gentinetta. Mit einer umfassenden Schuldenbremse nimmt der Bund seine Verantwortung für eine nachhaltige Finanzpolitik wahr.


Nachhaltigkeitsregel vorgeschlagen
economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband schlagen eine Nachhaltigkeitsregel vor, die den Geist der Schuldenbremse auch auf die Sozialwerke überträgt. Sobald eine Sozialversicherung in finanzielle Schieflage gerät, sollen umgehend vorgängig definierte Sofortmassnahmen greifen. Diese orientieren sich an den vorhandenen Mitteln und treten dann in Kraft, wenn im Voraus definierte Schwellenwerte unterschritten werden. Gleichzeitig würde der Bundesrat angehalten, innert Jahresfrist mit einer Vorlage zur Revision des entsprechenden Gesetzes Massnahmen vorzuschlagen, die für die nachhaltige Sicherung der Sozialversicherung notwendig sind. Das frühzeitige Handeln erhöht den Handlungsspielraum und verhindert ein Abrutschen in die Verschuldung wie bei der IV.


Handlungsbedarf im Bereich der Sozialversicherungen
Während sich bei der IV und der ALV bereits beachtliche Schulden angehäuft haben und die EO rote Zahlen schreibt, droht die AHV mittelfristig in grosse Defizite zu geraten. Das erfordert einerseits grundlegende strukturelle Reformen zur Sicherung des finanziellen Gleich¬gewichts dieser Sozialwerke. Andererseits ist mit Nachhaltigkeitsregeln zu gewährleisten, dass bei negativen Abweichungen vom vorgesehenen Gleichgewichtspfad rechtzeitig Korrekturmassnahmen ergriffen werden. Dabei schlagen der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse für die Erweiterung der Schuldenbremse ein zweistufiges Vorgehen vor. Im ersten Schritt sollen die Grundsätze der Nachhaltigkeitsregel im Finanzhaushaltsgesetz festgeschrieben werden.

Spezialgesetze
In den Spezialgesetzen müssen dann im zweiten Schritt individuell pro Versicherung die Schwellenwerte und die Sofortmassnahmen sachgerecht definiert werden. In den Übergangsbestimmungen zur Ergänzung des Finanzhaushaltsgesetzes wird der Bundesrat verpflichtet, bis Ende 2011 Vorschläge für die Schwellenwerte und Sofortmassnahmen vorzuschlagen. Gerade das Drama bei der Sanierung der IV zeigt, wie schwer der finanzielle Ausgleich einer Sozialversicherung fällt, wenn die nötigen Massnahmen verschleppt werden. Genau dies soll mit der neuen Nachhaltigkeitsregel verhindert werden. (ots/mc/gh)

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