Zulassung von Parallelimporten: Ständerat will europäische Lösung

Mit 7 zu 3 Stimmen nahm die WAK einen Vorschlag ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission wieder auf, der in der grossen Kammer erfolglos geblieben war. Mit 93 zu 88 Stimmen war die grosse Kammer dem Bundesrat gefolgt, der Einfuhren am offiziellen Vertriebskanal vorbei strikt ablehnt.


Verbot der Parallelimporte für Waren mit staatlich festgelegten Preisen
Wie die Parlamentsdienste  trat die WAK einstimmig auf die Botschaft des Bundesrates zum Systementscheid im Patentrecht ein. Der Bundesrat will das Verbot von Parallelimporten gesetzlich verankern. Vor ihren Entscheiden hörte die WAK Wirtschaftsvertreter und Völkerrechtsexperten an. In ersten Grundsatzentscheiden hat sich die WAK für eine den EWR umfassende regionale Erschöpfung im Patentrecht ausgesprochen. Mit 8 zu 1 hielt sie aber daran fest, dass für Waren, deren Preise staatlich festgelegt sind – also vor allem für Medikamente -, weiterhin ein Verbot der Parallelimporte gelten soll.


Stärkung der einheimischen Wirtschaft
Die Befürworter des Systemwechsels zur euro-regionalen Erschöpfung sind überzeugt, dass dadurch der Wettbewerb begünstigt und die einheimische Wirtschaft gestärkt würden. Erste Erfahrungen mit der Zulassung von Parallelimporten für landwirtschaftliche Produktionsmittel zeigten, dass die Preise von Importgütern sänken. Die Kommissionsmehrheit ist nach einer Risikoanalyse der Völkerrechts- und WTO-Konformität ihres Entscheids zum Schluss gelangt, dass die Gefahr einer Klage gegen die Schweiz bei einem Systemwechsel als gering einzustufen sei.


Für die Minderheit ist der volkswirtschaftliche Nutzen eines Systemwechsels unklar. Es sei mit einem beachtlichen Schaden für den Werk- und Forschungsplatz Schweiz zu rechnen. Das Preissenkungspotential sei gering, da der Systemwechsel in erster Linie den Vertriebskanälen zu Gute komme.


Abklärungen sollen Konsequenzen berechnen
Die WAK hat bei der Verwaltung verschiedene Abklärungen in Auftrag gegeben. So sollen die volkswirtschaftlichen und fiskalischen Konsequenzen eines Systemwechsels berechnet werden. Die Kommission behält sich vor, im Lichte dieser Berichte auf ihre Entscheide zurückzukommen. (awp/mc/pg/22)


 

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