Bundesrat regelt Umsetzung der Agrarpolitik 2011
Das Paket umfasst Änderungen von 18 Verordnungen des Bundesrates und von vier Erlassen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD). Konkret werden die heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel reduziert und die Exportsubventionen abgeschafft. Die frei werdenden Mittel werden für produktunabhängige Direktzahlungen verwendet. Zudem werden die Zölle für Getreide und Futtermittel um 4 CHF je 100 Kilogramm gesenkt. Wie bereits in der Botschaft des Bundesrates vom Mai 2006 vorgeschlagen, findet dieser Umbau im nächsten Jahr statt.
Verkäsungszulage wird weitergeführt
Grundsätzlich werden alle Verarbeitungs- und Verwertungsbeiträge abgeschafft. Eine Ausnahme bildet die Verkäsungszulage von 15 Rappen je Liter, die wegen des Käsefreihandels mit der EU weitergeführt wird. Die übrigen Beiträge werden in Form von flächen- oder tierbezogenen Beiträgen ausgerichtet.
Beiträge pro Grossvieheinheit neu festgelegt
Für die Haltung von raufutterverzehrenden Nutztieren werden die Beiträge pro Grossvieheinheit (GVE) neu festgelegt. Sie betragen für Tiere der Rinder- und Pferdegattung, Milchziegen und Milchschafe 690 CHF, für Fleischschafe 520 CHF und für GVE, die vom Milchabzug betroffen sind, 450 CHF.
Höheres Entgelt für Tierhaltung unter erschwerten Bedingungen
Die Beitragssätze für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen werden um 40 CHF pro GVE erhöht. Die Beiträge für Bunt- und Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen und Säume auf Ackerland werden zwar um 200 CHF pro Hektare reduziert, bleiben aber dank des Zusatzbeitrags für offene Ackerflächen von 620 CHF pro Hektare auf dem Niveau von 2006.
Die kulturspezifischen Beiträge für Ölsaaten, Körnerleguminosen, Saatgut und Faserpflanzen betragen 1000 CHF pro Hektare. Der Flächenbeitrag für Zuckerüben ist mit 1900 CHF por Hektare höher, weil bei Zucker in Verarbeitungsprodukten Freihandel mit der EU besteht und die EU die Preise gesenkt hat.
Revision des Boden- und Pachtrechts per 1.9. in Kraft gesetzt
Ferner hat der Bundesrat die Revision des Boden- und Pachtrechts auf den 1. September in Kraft gesetzt. Damit werden die höhere Gewerbegrenze von einer Standardarbeitskraft im Bodenrecht und höhere Pachtzinse für Gewerbe (neu 3,5%) und tiefere für landwirtschaftliche Grundstücke (-0,5%) rechtskräftig. (awp/mc/pg)