Bundeskartellamt verhängt Geldbusse gegen Bayer Vital
Bayer Vital habe in wettbewerbswidriger Weise auf die Wiederverkaufspreise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Apotheken Einfluss genommen, hiess es am Mittwoch in Bonn zur Begründung. Bayer habe sich bei der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt allerdings kooperativ verhalten und einen erheblichen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung geleistet. Dies habe sich mildernd auf das Bussgeld ausgewirkt. Bayer Vital habe angekündigt, die Geldbusse zu akzeptieren.
Preisbindung aufgehoben
Seit 2004 sind Apotheken bei der Festsetzung der Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel frei – soweit nicht ausnahmsweise die Krankenkasse die Kosten erstattet. Vor diesem Hintergrund seien Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Händler, also der Apotheke, mit denen auf den Verkaufspreis Einfluss genommen werden solle, unzulässig, hiess es. Bayer Vital habe aber mit zahlreichen Apotheken Zielvereinbarungen abgeschlossen, in denen den Apotheken unter anderem ein zusätzlicher Rabatt versprochen wurde. Im Rahmen dieses «Partnerschaftsbonus» seien zeitlich begrenzte Preisaktionen geduldet worden, nicht jedoch Dauerniedrigpreise. (awp/mc/ps)