CH-EU: Grünes Licht für Verhandlungen über gemeinsamen Grenzschutz
Der Bundesrat beschloss bereits im Februar im Grundsatz, dass die Schweiz der EU bei der Sicherung der Schengen-Aussengrenzen mit Grenzwächtern aushelfen können soll. Ein konkretes Verhandlungsmandat über die Beteiligung an FRONTEX liegt jedoch seitens Bern noch nicht vor. Ein entsprechendes Abkommen wäre die Voraussetzung für die Teilnahme an FRONTEX-Einsätzen.
Mitbestimmung vorgesehen
Anders als in den sonstigen EU-Gremien gewährte die Europäische Union den Mitgliedern Island und Norwegen im Verwaltungsrat von FRONTEX nicht nur Mitsprache, sondern auch Mitbestimmung. Diese ist allerdings weitgehend symbolisch, da sie nur für bestimmte operationelle Entscheide gilt, die im Abkommen abschliessend aufgelistet sind. Dazu gehören beispielsweise Aktivitäten, welche an oder in der Nähe der jeweiligen Grenzen stattfinden oder an denen isländische oder norwegische Personen oder Ausrüstungen beteiligt sind. Auch bei Entscheiden zu Risikoanalysen, von denen die beiden Länder direkt betroffen sind, ist eine Mitbestimmung vorgesehen. Ob auch die Schweiz diese Rechte erhält, werden die Verhandlungen zeigen. Die EU-Kommission hatte sich bereits bei Norwegen und Island gegen die Mitbestimmung von Nicht-EU-Mitgliedern gewehrt, im Text wurde schliesslich auch darauf verwiesen, dass es sich dabei um keinen Präzedenzfall handle. (awp/mc/gh)