Elma und SWX Swiss Exchange einigen sich bei Verstössen gegen Meldefristen

Elma habe sich im Rahmen der Einigung dazu verpflichtet, die für das Meldewesen zuständigen Personen zu schulen sowie wiederkehrend die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung über die Pflichten im Zusammenhang mit der Offenlegung von Management-Transaktionen zu informieren und zu instruieren, teilt die Börse am Donnerstag mit. Die Gesellschaft werde der SWX Swiss Exchange darüber Bericht erstatten.


Fristgerechte Meldung unterlassen
Elma habe es unterlassen, die Veräusserung von Aktien, die direkt nach der Ausübung von Mitarbeiteroptionen stattgefunden habe («exercise and sell»), innerhalb der notwendigen Fristen zu melden, so die SWX. Dabei seien mehr als 20 «exercise and sell»-Transaktionen von insgesamt sieben exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats/Mitgliedern der Geschäftsleitung, die im Zeitraum zwischen 30. November 2006 und 12. November 2007 ausgeführt worden waren, verspätet gemeldet worden.


Transaktionen fallen unter «zu publizierende Einzelmeldungen»
Die Transaktionen hätten sich vom Betrag her zwischen 1’240 und 240’000 CHF bewegt und hätten in mehreren Fällen den Schwellenwert von 100’000 CHF (pro Kalendermonat) überschritten. Demzufolge hätten sie teilweise innerhalb von vier Börsentagen als zu publizierende Einzelmeldung bzw. in den Fällen, da der Schwellenwert nicht überschritten wurde, bis am vierten Börsentag nach Ende des Kalendermonats als nicht zu publizierende Sammelmeldung eingereicht werden müssen. Die Meldungen seien jedoch erst am 19. November 2007 an die SWX übermittelt worden, heisst es weiter. Des Weiteren hat die Elma vereinzelt nicht publizierte Sammelmeldungen mit einer Verspätung von bis zu mehreren Monaten in publizierten Einzelmeldungen korrigiert in Fällen, da pro meldepflichtige Person und Kalendermonat der Schwellenwert von 100’000 CHF überschritten worden war. (awp/mc/ps)

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