Adidas erringt Etappensieg im Zwei-Streifen-Streit vor EU-Gericht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stand vor der Frage, ob Konkurrenten der Firma in den Niederlanden ihre Kleidung mit zwei parallelen Streifen anbieten dürfen. Adidas vertreibt seine Kleidung mit drei Streifen und fürchtete Verwechslungsgefahr. Der EuGH stützte diese Sichtweise, überliess eine endgültige Entscheidung aber nationalen Gerichten.
Wie nimmt das Publikum die Waren wahr?
Adidas hatte nach EuGH-Angaben zunächst bei niederländischen Gerichten seine Konkurrenten Marca Mode, C&A, H&M und Vendex verklagt. Diese Firmen boten Sportkleidung mit zwei Streifen an. Sie halten Streifen und einfache Streifenmotive für Zeichen, die für jedermann frei verfügbar bleiben müssten. Dieses Argument liess der EuGH, bei dem die Frage schliesslich landete, nicht gelten: Für die Beurteilung einer Verwechslungsgefahr sei allein entscheidend, wie das Publikum die jeweiligen Waren wahrnimmt.
Die niederländische Justiz muss nun prüfen, ob sich der durchschnittliche Verbraucher über die Herkunft von Sport- und Freizeitkleidung täuschen kann, wenn diese zwei statt drei Streifen trägt. In seinem Urteil beschäftigte sich der Gerichtshof auch mit dem besonderen Schutz bekannter Marken. Für diesen Schutz sei nicht entscheidend, dass eine Marke und ein anderes Zeichen einander zum Verwechseln ähnlich seien. Es genüge vielmehr, das die Betrachter die Zeichen gedanklich miteinander verknüpfen. (awp/mc/ps)