UEK: Implenia muss weitere Angaben zu Börsentransaktionen einreichen

Die tabellarische Aufstellung der Transaktionsmeldungen will die UEK in der Folge auf ihrer Website publizieren, wie aus der UEK-Empfehlung vom Donnerstag hervor geht.


Transaktionsmeldungen vorlegen
Mit ihrer Transaktionsmeldung für den 28. Dezember 2007 hat die Zielgesellschaft zusammen mit Russian Land den börslichen Erwerb von 21’177 Implenia-Aktien zu einem Preis von CHF 34,34 CHF je Aktie, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 0,115%, gemeldet. Das von der SWX für diesen Börsentag ausgewiesene börsliche Handelsvolumen in Implenia-Aktien betrug jedoch lediglich 15’984 Stück. Der höchste für eine Implenia-Aktie bezahlte Preis betrug 35,45 CHF, der tiefste 34,40 CHF. Ausserbörsliche Transaktionen seien der SWX keine gemeldet worden. Daher verlangt die britische Investmentgesellschaft Laxey, dass Implenia sämtliche Transaktionsbelege über die am 28. Dezember 2007 angeblich durch die Gruppe «Implenia/Russian Land» 21’177 börslich erworbenen Implenia-Aktien einreichen. Allenfalls müsse die Gruppentransaktionsmeldung berichtigt werden. Sofern bereits vor dem Stichdatum Transaktionen getätigt wurden, müsse Implenia die entsprechenden Transaktionsmeldungen vorlegen.


Begehren von Implenia abgewiesen
Auf der anderen Seite hat die UEK ein Begehren von Implenia abgewiesen. Implenia hatte Abklärungen dazu verlangt, ob Laxey sogenannte indirekt und/oder über Contracts for Difference (CFDs) erworbene Implenia-Aktien über NeoNet verkauft hat, ohne eine entsprechende Transaktionsmeldung zu publizieren. Zudem verlangte Implenia Abklärungen dazu, in welchem Umfang und in welchem Zeitpunkt die Laxey-Gruppe die ihr offenlegungsrechtlich zuzurechnenden Positionen in Implenia-Aktien in den direkten Aktienbesitz umgewandelt hat. (awp/mc/gh)

Schreibe einen Kommentar